Merz ist Bundeskanzler |
Cornelia Dölger |
06.05.2025 16:26 Uhr |
Friedrich Merz hat es im zweiten Wahlgang geschafft. / © IMAGO/Future Image
Merz nahm die Wahl an. Das Parlament hatte vor dem kurzfristig anberaumten Wahlgang beschließen müssen, dass es auf eine Frist für den zweiten Wahlgang verzichtet. Die Frist ist eigentlich für die Beratung des Wahlvorschlags vorgesehen – angesichts der Bekanntheit des Kandidaten und der drängenden Sachlage sahen die Abgeordneten davon ab und stimmten einem entsprechenden Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung geschlossen zu. Bei fristgerechter Anmeldung hätte der zweite Wahlgang frühestens am Freitag stattfinden können.
Auch im zweiten Wahlgang brauchte Merz mindestens 316 Stimmen. Das Grundgesetz sieht vor, dass bei allen Wahlgängen, die binnen 14 Tagen nach der gescheiterten ersten stattfinden, eine so genannte Kanzlermehrheit nötig ist, also die Mehrheit aller Mitglieder im Bundestag. Der Bundestag hat 630 Sitze, eine absolute Mehrheit liegt also bei 316 Stimmen. Erst bei Wahlgängen nach der Zwei-Wochen-Frist reicht die Mehrheit der anwesenden Abgeordneten. CDU/CSU und SPD haben eine Mehrheit von zwölf Stimmen im Parlament.
Die Vereidigung der Ministerinnen und Minister ist für den Abend geplant.