Tausende Landwirte protestierten gestern und heute gegen das Freihandelsabkommen. Sie fürchten neue Konkurrenz durch günstige Importe aus Südamerika. / © IMAGO/ABACAPRESS
Die Tinte unter der Vereinbarung zwischen der EU und den Mercosur-Staaten ist noch nicht getrocknet, da gibt es für das Freihandelsabkommen schon einen Rückschlag. Eine knappe Mehrheit der EU-Parlamentsabgeordneten stimmte heute dafür, das EU-Freihandelsabkommen mit Ländern des südamerikanischen Mercosur-Staatenbunds vom EuGH prüfen zu lassen. Der Gerichtshof soll ein Gutachten erstellen.
Vor allem Grüne und Linke hatten in dem zweigeteilten Vertrag Probleme gesehen. So würden nationale Parlamente umgangen, wenn – wie im Vertrag vorgesehen – der enthaltene Handelsteil nur vom EU-Parlament abgesegnet werden müsse. Außerdem könnten Standards beim Umweltschutz und Tierwohl unterlaufen werden, so die Befürchtung. Nun könnte sich der Ratifizierungsprozess verzögern. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) nannte die Entscheidung des Parlaments »bedauerlich« und forderte, das Abkommen vorläufig anzuwenden.
Das Abkommen, um das 25 Jahre verhandelt wurde, soll Handelsbarrieren und Zölle abbauen und den Warenverkehr vorantreiben. Entsprechend entsetzt reagierte die Wirtschaft auf das Votum der Abgeordneten.
Auch in der Pharmabranche ist man fassungslos. Dorothee Brakmann, Hauptgeschäftsführerin des Herstellerverbands Pharma Deutschland, postete auf Linked In: »Ich halte die Entscheidung des Europäischen Parlaments, das EU-Mercosur-Abkommen vor den Europäischen Gerichtshof zu bringen, für einen schweren politischen Fehler«, zumal in einer »Phase geopolitischer Spannungen, instabiler Lieferketten und wachsender strategischer Abängigkeiten«. Die Entscheidung sei »industrie- und gesundheitspolitisch hochproblematisch«.
Gestern noch hatte die Branche das neue Abkommen bejubelt. In der neuen Freihandelszone sah man große Chancen. Für die Erstellung des Rechtsgutachtens gibt es keine zeitlichen Fristen, es ist also unklar, wie lange es bis zu einer Entscheidung dauert. Sollte das Abkommen nicht mit EU-Recht vereinbar sein, muss es geändert werden, um in Kraft treten zu können.