Pharmazeutische Zeitung online
Hilfsmittelversorgung

Mehrkosten fallen nur selten an

82 Prozent der Kassenpatienten entscheiden sich für jene Hilfsmittel, die ihnen die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) erstattet. Das geht aus dem Mehrkostenbericht des GKV-Spitzenverbands hervor, der heute erstmals vorgestellt wurde. Am häufigsten gaben Patienten zusätzlich Geld für Hörgerate aus.
Jennifer Evans
02.07.2019  12:58 Uhr

Der Mehrkostenbericht soll mehr Transparenz rund um Hilfsmittelzahlungen bei etwa Inkontinenzprodukten, Schuheinlagen, Hörgeräten und Rollstühlen bringen. Eingeflossen in die Ergebnisse sind nach Angaben des GKV-Spitzenverbands 85 Prozent der Abrechnungsdaten aus dem zweiten Halbjahr 2018, unabhängig von Kasse und Leistungserbringer. Insgesamt habe das 15,3 Millionen Hilfsmittelversorgungen mit einem Ausgabevolumen von 3,9 Milliarden Euro umfasst, heißt es.

Laut Bericht ist es bei 18 Prozent der insgesamt 2,5 Millionen Hilfsmittelversorgungen zu Mehrkosten gekommen. Das entspricht einer Summe von etwa 303 Millionen Euro. Zwei Drittel davon (rund 198 Millionen Euro) seien auf Hörhilfen entfallen, so der Spitzenverband. Bei Inkontinenzprodukten wie Windeln kam es in 16 Prozent der Fälle zu Mehrkosten von durchschnittlich 72 Euro. Auf Gehhilfen wie Stöcke oder Rollatoren entfielen demnach 8 Prozent mit durchschnittlich 130 Euro. Jeder Zweite griff auch für Schuheinlagen selbst in die Tasche. Bei Brillengläsern und Kontaktlinsen kam es in 23 Prozent zu Mehrkosten.

Hilfsmittelverzeichnis wird regelmäßig aktualisiert

Um die Rechte der Versicherten zu stärken, sind die Kassen seit dem Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) vom April 2017 angehalten, ihren Mitgliedern zusätzliche Hilfsmittel mit höherer Produktqualität zu erstatten. Anlass für das Gesetz hatten Missstände in der Hilfsmittelversorgung gegeben. Insbesondere minderwertige Inkontinenzprodukte waren in die Kritik geraten. In diesem Zusammenhang hatte auch der GKV-Spitzenverband sein Hilfsmittelverzeichnis aktualisiert, um die Produktliste an medizinische und technische Entwicklungen anzupassen. Im Zuge des HHVG müssen auch Leistungserbringer, die mit den Kassen einen Versorgungsvertrag haben, Patienten über ihren Versorgungsanspruch informieren – bevor sie Alternativen anbieten dürfen. Entscheidet sich der Versicherte für die zusätzliche Leistung, muss die Kasse über die dafür entstandenen Mehrkosten informiert werden. Außerdem ist im HHVG geregelt, dass spätestens alle fünf Jahre das Hilfsmittelverzeichnis auf den neusten Stand gebracht werden muss.

Unabhängig von diesen Regelungen gilt für gesetzlich Krankenversicherte eine Zuzahlungspflicht bei Hilfsmitteln von mindestens fünf und höchstens zehn Euro. Die jährliche Eigenbeteiligung darf zwei Prozent der Bruttoeinnahmen nicht übersteigen.

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa