Mehr Schutz vor Gewalt – Arztpraxen außen vor |
Ev Tebroke |
06.09.2024 16:00 Uhr |
Beschimpfungen und rüdes Verhalten, sei es verbal oder körperlich, würden in den Praxen mehr und mehr zur Belastung, so die Kritik der Ärzteschaft. / Foto: Adobe/Doodeez
Meldungen über tätlich angegriffene Polizistinnen und Polizisten, Feuerwehrleute oder Rettungsdienstleistende sind mittlerweile leider immer häufiger. Mit einer Gesetzesänderung will die Regierung dem entgegenwirken und das Strafrecht entsprechend anpassen. Angriffe auf solche Personengruppen sollen künftig schärfer geahndet werden können.
Demnach ist vorgesehen, die Regelung zur Strafzumessung (in § 46 Absatz 2 Satz 2 Strafgesetzbuch) dahingehend zu ergänzen, »dass hinsichtlich der verschuldeten Auswirkungen der Tat auch solche in Betracht zu ziehen sind, die geeignet sind, eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen«. Hierdurch soll die für das Gemeinwesen grundlegende Bedeutung gemeinwohlorientierter Tätigkeit und die besondere Schutzwürdigkeit dieser Personen dokumentiert und bekräftigt werden, heißt es im geplanten Gesetz.
Im Gegensatz zum Referentenentwurf vom 27. Juni sind im nun beschlossenen Regierungsentwurf weitere Personengruppen genannt. Neben Einsatzkräften der Feuerwehr, der Polizei, des Rettungsdienstes und des ärztlichen Notdienstes sollen künftig auch politisch tätige Personen vor Gewalt und Aggressivität geschützt werden können. »Dazu werden wir jetzt auch ausdrücklich die Nötigung etwa von Mitgliedern eines Gemeinderates oder des Europäischen Parlaments unter Strafe stellen«, so Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) im Anschluss an den Kabinettsbeschluss. Mitarbeitende in Arztpraxen sind im Regierungsentwurf hingegen nach wie vor nicht aufgeführt.
Zuletzt hatte sich die Ärzteschaft für eine entsprechende Berücksichtigung medizinischer Berufe stark gemacht. Denn auch das Personal in Arztpraxen ist nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zunehmend mit aggressivem Verhalten von Patientinnen und Patienten konfrontiert. In einer Stellungnahme hatte die KBV am 30. Juli an Buschmann appelliert, die Praxen bei der geplanten Verschärfung des Strafrechts zu berücksichtigen. KBV-Chef Andreas Gassen forderte den Minister darin auf, »in dem Gesetzentwurf die Praxen explizit zu erwähnen und ihnen damit ebenfalls strafrechtlichen Schutz bei der Ausübung ihrer Tätigkeit zukommen zu lassen«.
Vonseiten der KBV heißt es nun auf Anfrage der PZ: Gassen und Minister Buschmann hätten sich zum Thema eines besseren Schutzes der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sowie ihrer Teams vor Anfeindungen und Gewalt vor zwei Wochen in einem persönlichen Gespräch ausgetauscht. »Beide sind sich einig, dass es besonders wichtig ist, dass niedergelassene Ärztinnen und Ärzte bei solchen Gewalterfahrungen der konsequenten Handlungs- und Durchsetzungsfähigkeit staatlicher Vollzugsorgane vertrauen können«, so KBV-Sprecher Roland Stahl.