| Paulina Kamm |
| 09.01.2026 10:00 Uhr |
Gewaltvorfälle im Gesundheitswesen häufen sich. Die Politik reagiert mit strafrechtlicher Erweiterung und Verschärfung. / © Adobe Stock/zinkevych
An- und Übergriffe auf Menschen, die hauptberuflich und ehrenamtlich im gesamtgesellschaftlichen Interesse handeln, häufen sich laut Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV). Dies konnte vom Bundeskriminalamt (BKA) bestätigt werden: Im Bundeslagebild für 2024 wurden 46.367 registrierte Fälle von Gewalttaten gegen Polizistinnen und Polizisten und 2.916 Angriffe gegen Rettungskräfte festgehalten. Täter hatten es insbesondere auf Beschäftigte von Rettungsdiensten und dem Technischen Hilfswerk (THW) abgesehen.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKI) liefert Zahlen zu krankenhäuslichen Gewalttaten, die mit 51 Prozent am häufigsten das Pflegepersonal treffen. Eine Umfrage des Deutschen Ärzteblatts ergab, dass 66 Prozent der Befragten Gewalt im beruflichen Kontext erfahren hatten. 56 Prozent berichten, dass die Gewalt im beruflichen Alltag zugenommen habe. Eine befragte Person beschreibt die Gewalterfahrungen als »alltäglich«. Im ambulanten Bereich seien demnach vor allem Anmeldung und Wartebereiche betroffen, im stationären Bereich die Notaufnahmen. Das BMJV nimmt die Faktenlage nach eigenen Angaben als Anlass, den strafrechtlichen Schutz für Gesundheitspersonal auszuweiten.
Beschäftigte melden, Ziele verbaler Angriffen, körperlicher Gewalt, aber auch von Diskriminierungen verschiedener Art zu werden. Auch Apothekenteams leiden unter der Entwicklung. Eine im Auftrag der PZ durchgeführte bundesweite Umfrage unter 2480 Teilnehmenden aus 744 Apotheken ergab: Mehr als die Hälfte der Befragten (56,3 Prozent) war in der Apotheke schon einmal verbalen und/oder körperlichen Übergriffen von Seiten der Kundschaft ausgesetzt.
Im Strafgesetzbuch (StGB) wird mit § 116 StGB-E ein neuer Tatbestand geschaffen: Widerstand gegen oder tätlicher Angriff auf Personen, die eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit ausüben. »Für Apothekerinnen und Apotheker sowie das übrige in der Apotheke tätige Personal ist die Einführung des neuen § 116 StGB-E von Relevanz«, schreibt die Franziska Erdle, Hauptgeschäftsführerin der ABDA.
Durch diese Vorschrift werden Angehörige bestimmter Heilberufe sowie deren Mitarbeitende in den gesetzlichen Schutzbereich aufgenommen. »Die Berücksichtigung des erhöhten Unrechtsgehalts von Taten, die sich gegen Personen richten, die sich für das Gemeinwohl engagieren, kann im Bereich der Strafzumessung erfolgen«, so das BMJV. Das Strafmaß sehe eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis fünf Jahren vor. Geldstrafen seien kategorisch ausgeschlossen, so das BMJV.