Mehr Rechte für Klinikapotheker |
Alexander Müller |
08.05.2025 10:30 Uhr |
Überhaupt sollen die Integration von Stationsapothekern und standardisierte Medikationsanalysen verbindlich in Krankenhäusern werden. Die ADKA kann sich dabei auch vorstellen, dass klinisch-pharmazeutische Dienstleistungen telepharmazeutisch erbracht werden können. Bislang gibt es nur in Niedersachsen Stationsapotheker in jeder Klinik.
Bei der Krankenhausreform sei die Sicherheit der Patientinnen und Patienten zu betrachten, begründet die AKDA. Und die Arzneimitteltherapie sei eben nicht nur omnipräsent in Kliniken, sondern auch ein Hochrisikoprozess. Durch die neuen Mindestanforderungen in diesem Bereich ließe sich die Qualität der Versorgung steigern, ebenso die Flexibilität und Effizienz in der Behandlung mit Arzneimitteln.
Eine dritte Forderung des ADKA betrifft Lieferengpässe. „Krankenhäuser dürfen im Ernstfall nicht schlechter gestellt werden als der pharmazeutische Großhandel“, heißt es in einem Positionspaper zur Bundestagswahl. Die Verpflichtung der Industrie zur bedarfsgerechten und kontinuierlichen Belieferung von Arzneimitteln soll in § 52b Absatz 2 Arzneimittelgesetz auf die Krankenhäuser ausgeweitet werden.