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Vertreterversammlung

Mehr Parität bei der Apobank

Die Vertreterversammlung der Apotheker- und Ärztebank hat eine Dividende in Höhe von 7 Prozent sowie die Aufhebung der Nachschusspflicht für Mitglieder beschlossen. Außerdem forderte die Versammlung mehr Parität in ihren Gremien – inklusive Vorstand und Aufsichtsrat.
Svea Türschmann
02.05.2022  14:30 Uhr

Die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (Apobank) zahlt ihren Mitgliedern für das Geschäftsjahr 2021 eine Dividende von 7 Prozent aus. Das beschloss die Vertreterversammlung der Bank am vergangenen Freitag in Düsseldorf und stimmte dem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu. Damit habe man der Ankündigung zur Gewinnbeteiligung unserer Mitglieder aus dem letzten Jahr Taten folgen lassen, erklärte Vorstandsvorsitzender Matthias Schellenberg. »Wir beteiligen unsere Mitglieder nicht nur am Erfolg des Jahres 2021, sondern auch nachträglich am Überschuss des Jahres 2020. Gleichzeitig stärken wir unsere Rücklagen und damit auch unser Kapital – auch im Hinblick auf höhere Kapitalanforderungen in der Zukunft.« Auch für das Geschäftsjahr 2022 wolle man Eigentümer angemessen am Geschäftserfolg beteiligen.

Außerdem wurde die sogeannte Nachschusspflicht für Mitglieder abgeschafft. Bisher war jedes Mitglied verpflichtet, im Insolvenzfall einen Nachschuss in Höhe von bis zu 1500 Euro je Geschäftsanteil zu leisten, wenn offene Forderungen nicht vollständig aus dem vorhandenen Vermögen der Genossenschaft befriedigt werden können. Bislang erhöhte dies die Eigenkapitalposition der Bank, doch die Anerkennung des Haftsummenzuschlags als Ergänzungskapital wurde zum Jahreswechsel abgeschafft. »Damit wurde die Nachschusspflicht aus regulatorischer Sicht und in ihrer wirtschaftlichen Bedeutung für die Bank wertlos«, heißt es in der Antragsbegründung. Die Apobank verspricht sich damit auch, die Mitgliedschaft attraktiver gestalten zu können.

Mehr Gleichstellung

Ein großes Thema auf der Tagesordnung war der Frauenanteil in sämtlichen Gremien der Bank. Zunächst beschlossen die Vertreterinnen und Vertreter, dass die Wahlvorschläge für den Wahlausschuss und die Auswahl für die Wahllisten zur Vertreterversammlung demnächst jeweils paritätisch zu besetzen sind. Für den Wahlausschuss soll dies bereits im nächsten Jahr umgesetzt werden. Für die Wahlliste zur 17. Vertreterversammlung in der Wahlperiode 2024 bis 2027 soll laut Antrag ein Anteil von jeweils mindestens 33 Prozent Vertreterinnen und Ersatzvertreterinnen erreicht werden, danach ein Anteil zwischen 40 und 60 Prozent.

Die Einbeziehung der Realität der Heilberufe – namentlich der zunehmende beziehungsweise absehbar überwiegende Anteil von Frauen – sei unabdingbar, »um den notwendigen Transformationsprozess der Apobank zu gestalten«, heißt es in der Antragsbegründung. Zudem fehlten in der Vertreterversammlung auch junge Heilberuflerinnen und Heilberufler. Auf den Input, die Impulse und spezifischen Anforderungsprofile dieser Gruppen könne die Apobank zukünftig nicht verzichten, heißt es.

Außerdem haben die Vertreterinnen und Vertreter den Aufsichtsrat aufgefordert, seiner Verpflichtung aus Artikel 9 des Genossenschaftsgesetzes nachzukommen und Zielgrößen für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und im Vorstand zu erarbeiten. Hierzu wurde die Bildung eines Ausschusses des Aufsichtsrates angeregt, »der die Ziele der Gleichstellung konsequent verfolgt«. Zudem solle der Aufsichtsrat, Maßnahmen prüfen, mit denen eine repräsentative Vertretung der Mitgliedschaft auf der Eigentümerseite des Aufsichtsrats erreicht werden und die Bereitschaft zur Gremienarbeit erhöht werden könne.

Aktuell ist Susanne Wegner, Geschäftsführerin der Verwaltungsgesellschaft Deutscher Apotheker, die am Freitag für den Aufsichtsrat wiedergewählt wurde, die einzige Frau unter den Anteilseignern im Aufsichtsrat. Der Frauenanteil im gesamten Aufsichtsrat liegt aktuell bei 25 Prozent. Der Vorstand kommt mit Jenny Friese, Leiterin des Ressorts Privatkunden, als einziger Frau, auf 20 Prozent. Liegt der Frauenanteil bei Festlegung der Zielgrößen jedoch unter 30 Prozent, dürfen laut Gesetz die Zielgrößen den jeweils erreichten Anteil nicht mehr unterschreiten. Welches Ziel sich der Aufsichtsrat selbst und dem Vorstand auferlegt, bleibt jedoch noch abzuwarten. Die Fristen zur Erreichung der Zielgrößen dürfen dabei laut Gesetz jedoch nicht länger als fünf Jahre betragen.

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