Mehr Durchgriffsrechte für die Gematik |
Cornelia Dölger |
13.10.2025 18:00 Uhr |
Auch bei der elektronischen Patientenakte (ePA) gibt es immer wieder technische Beeinträchtigungen. Die Gematik soll nach der Vorstellung der Regierungsfraktionen auch bei der Vermeidung von Störungen handlungsfähiger werden. / © picture alliance/Jörg Carstensen
Ein fachfremder Änderungsantrag der Regierungsfraktionen zum Entwurf für ein »Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege« (BEEP, ehemals Pflegekompetenzgesetz) sieht eine entsprechende Ausweitung der Aufgaben vor. So soll eine neue Beleihungsklausel eindeutig regeln, dass die Gematik in bestimmten Bereichen hoheitlich handelt – etwa bei Zulassungs-, Festlegungs- und Zertifizierungsverfahren sowie bei der Abwehr von Gefahren für die Telematik-Infrastruktur (TI).
Seit 1. Oktober ist die Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) für Leistungserbringer verpflichtend – Meldungen über Störungen und Ausfälle, die den Ablauf in den Praxen und Apotheken beeinträchtigen, gibt es allerdings weiterhin. Die Gematik soll hier mehr ausrichten können. Konkret geht es um Aufgaben wie die Beseitigung von Sicherheitsmängeln, die Vermeidung von Störungen und die Erteilung von Anweisungen zur Gefahrenabwehr.
Auch die Zertifizierung digitaler Anwendungen und die Beauftragung technischer Dienste sollen nach Vorstellung von Union und SPD unter die hoheitlichen Befugnisse fallen. Neben der Gematik können laut den Plänen auch andere Stellen als sogenannte »Beliehene« hoheitliche Zertifizierungsleistungen erbringen. In diesem Rahmen unterliegt die Gematik demnach der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesgesundheitsministeriums (BMG).
Die Regelung soll zudem die rechtliche Grundlage für die Gematik schaffen, Verwaltungsakte zu erlassen – etwa bei Zulassungen oder Anweisungen – und diese auch zu vollstrecken, zurückzunehmen oder zu widerrufen. Widerspruchsbescheide können ebenfalls direkt von der Gematik ausgestellt werden. Alle Verwaltungsakte, die im Rahmen dieser hoheitlichen Tätigkeit erfolgen, sollen künftig sofort vollziehbar sein.
Mehr Handlungsfähigkeit für die Gematik hatte bereits die Ampelkoalition auf der Agenda. Mit dem Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz (GDAG) sollte die halbstaatliche Gematik zu einer Digitalagentur aufgewertet werden. Vorgesehen waren unter anderem mehr Durchgriffs- und Aufsichtsrechte gegenüber Herstellern und Anbietern, etwa zur Störungsbeseitigung. Auch hoheitliche Aufgaben wie Zertifizierungen und Anweisungen zur Gefahrenabwehr im digitalen Gesundheitsbereich sah das Gesetz vor.
Das Gesetz befand sich Ende vergangenen Jahres bereits auf der Zielgeraden, aber der Ampelbruch stoppte das Verfahren; die 2./3. Lesung im Bundestag sowie der zweite Durchgang im Bundesrat entfielen wegen der vorgezogenen Bundestagswahl, sodass das Gesetz nicht in Kraft getreten ist.