»Mehr Apothekertag wagen« |
Dr. Robin Brünn, Delegierter der Landesapothekerkammer Hessen, setzte sich erfolgreich für mehr Befugnisse der Hauptversammlung ein. / © PZ/Alois Müller
Künftig sollen die Beschlüsse der Hauptversammlung nicht mehr bindend sein für die Arbeit der ABDA-Gremien, hatte gestern Hauptgeschäftsführer Dr. Sebastian Schmitz in seinem Geschäftsbericht erklärt. Nach wie vor sei die Hauptversammlung ein unverzichtbarer Bestandteil der Meinungsbildung im Verband, denn sie biete einmal im Jahr die Möglichkeit, Themen zu priorisieren oder zu verwerfen, neue Themen aufzubringen und im Kollegenkreis zu diskutieren. Sie werde auch künftig der berufspolitischen Willensbildung des Berufstands dienen und deren Beschlüsse seien nach der neuen Satzung von allen Gremien der ABDA zu berücksichtigen, hatte Schmitz erklärt. Bislang sind die Beschlüsse bindend. Diese Änderungen hätten die Mitgliederversammlungen von ABDA, BAK und DAV gefasst und sie sollen zu Beginn 2025 in Kraft treten.
Dies missfiel zahlreichen Delegierten und führte zu zwei Ad-hoc-Anträgen. Sitzungsleiter Mathias Arnold rief zunächst den weitergehenden Antrag von Dr. Robin Brünn, Landesapothekerkammer Hessen, und Kollegen auf. Brünn sprach sich entschieden gegen die geänderte und aus seiner Sicht damit geschwächte Rolle der Hauptversammlung auf. So könne man keine Kolleginnen und Kollegen mehr begeistern, sich für die ehrenamtlichen Aufgabe als Delegierte zur Verfügung zu stellen: »Das ist ein fatales Signal an die Basis.« Statt deren Relevanz einzuschränken, sollte die Hauptversammlung vielmehr ein basisdemokratisches Gremium werden. »Warum dürfen wir nicht entscheiden, wer oben bei der ABDA sitzt?« Brünn: »Die Aufgabe der Hauptversammlung sollte überdacht werden. Wir sollten mehr Apothekertag wagen – nicht weniger.«
Dem stimmten die Delegierten mit großer Mehrheit zu. Der zweite Ad-hoc-Antrag wurde zurückgezogen.
Die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker versteht sich weiterhin selbstverständlich als ein wesentliches Organ der verfassten Apothekerschaft. Vor diesem Hintergrund sind die von der ABDA-Mitgliederversammlung getroffenen und den Apothekertag betreffenden Änderungen der Satzung (§§ 2 und 4 Absatz 2 und 4) abzulehnen.
Die ABDA-Mitgliederversammlung wird aufgefordert, diese Änderungen zu revidieren und weitergehend zu prüfen, inwieweit der Apothekertag als legitimes Gremium der Apothekerschaft ausgebaut und gestärkt werden kann.