Mehr Antibiotika aus EU-Produktion bezuschlagt |
PZ |
20.11.2024 10:45 Uhr |
Nach der ersten Antibiotika-Ausschreibung nach ALBVVG im Mai konnten im zweiten Verfahren deutlich mehr Wirkstoffe aus europäischer Produktion bezuschlagt werden, teilte die TK mit. / © IMAGO/Newscom / EyePress
Zu den Ausschreibenden zählen neben der TK die Barmer, die DAK-Gesundheit, die Kaufmännische Krankenkasse (KKH), die Handelskrankenkasse (hkk) und die Hanseatische Krankenkasse (HEK).
14 antibiotische Wirkstoffe seien ausgeschrieben gewesen, teilte die TK mit. Für jeden konnte demnach mindestens ein Zuschlag erteilt werden. Damit seien bereits 85 Prozent der Antibiotika, die derzeit über Ausschreibungsverfahren in Rabattverträgen der Ersatzkassen verankert sind, nach den neuen Vorgaben des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes, kurz ALBVVG, ausgeschrieben und bezuschlagt.
Laut ALBVVG müssen Krankenkassen im Vergabeverfahren für Arzneimittelrabattverträge bei Antibiotika mindestens einen Zuschlag für Hersteller mit europäischer Wirkstoffproduktion vorsehen, sofern es ein entsprechendes Angebot gibt.
Hier verbucht die TK einen Zuwachs. Nach der ersten Antibiotika-Ausschreibung nach ALBVVG im Mai hätten im zweiten Verfahren deutlich mehr Wirkstoffe aus europäischer Produktion bezuschlagt werden können, heißt es. »Dieses Mal konnten wir für neun der 14 ausgeschriebenen antibiotischen Wirkstoffe europäische Zuschläge erteilen«, sagt Thomas Ballast, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der TK.
Neben der EU-Bezuschlagung ist für Hersteller auch eine längere Bevorratung verpflichtend. »Diese verbindliche Bevorratung ist ein wichtiger Schritt für mehr Liefersicherheit«, so Ballast. Die ersten Rabattverträge mit dieser Pflicht starteten im Juli 2024.
Trotzdem betreffe die Vorratshaltung nur einen Teil der Antibiotika: Denn viele der gerade für Kinder relevanten Antibiotikasäfte und -pulver stehen seit Inkrafttreten des ALBVVG auf der so genannten Kinder-Arzneimittel-Liste, die beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geführt wird.
Für die darauf gelisteten Arzneimittel dürfen keine Rabattverträge mehr geschlossen werden, eine verpflichtende Lagerhaltung seitens der Hersteller fällt somit weg. Hier sieht Ballast Nachbesserungsbedarf. »Gerade für diese wichtigen Arzneimittel sollte eine gewisse Bevorratung nicht nur in den Apotheken, sondern auch bei den Produzenten obligatorisch sein.«
Wie die TK erläutert, umfasst die Ausschreibung insgesamt 14 antibiotische Wirkstoffe in 84 Fachlosen mit (bis zu) 126 Zuschlagsplätzen. Die neuen Verträge sehen demnach eine Laufzeit vom 1. Juli 2025 bis 30. Juni 2027 vor.