| Melanie Höhn |
| 22.12.2025 16:05 Uhr |
Die Spitzenfrauen Gesundheit fordern eine gerechte und diskriminierungsfreie Datenbasis im Gesundheitswesen. / © Adobe Stock/sam richter
Das geplante Medizinregistergesetz soll laut Bundesministerium für Gesundheit (BMG) einen einheitlichen Rechtsrahmen für Medizinregister schaffen und die Nutzung von Registerdaten für Forschung, Versorgung und Qualitätsverbesserung erleichtern. Das Ministerium hatte am 27. Oktober 2025 den Entwurf des Gesetzes veröffentlicht, es befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung.
Der Verein Spitzenfrauen Gesundheit begrüßt das geplante Gesetz als wichtigen Schritt hin zu mehr Transparenz, einheitlichen Qualitätsstandards und einer besseren Datenlage im deutschen Gesundheitswesen. Das Gesetz könne die medizinische Versorgung nachhaltig verbessern, sofern die darin angelegten Chancen konsequent genutzt werden, heißt es auf dem Portal »ZWP Online«.
Die Schließung des Gender Data Gap sei dabei zentral. Bislang würden geschlechtsspezifische Unterschiede in der medizinischen Forschung und Versorgung unzureichend berücksichtigt, insbesondere zulasten von Frauen und intersexuellen Personen. Studien würden zeigen, dass Frauen häufiger und stärker von Nebenwirkungen betroffen seien, da Medikamente und Therapien überwiegend auf Basis männlicher Daten entwickelt und getestet würden. Zudem müsse die Widerspruchslösung zur Datenerhebung eindeutig und rechtsicher sein.
Um geschlechtergerechte Prävention, Diagnostik und Therapie zu ermöglichen, fordert der Verein verbindliche Vorgaben zur Erhebung und Auswertung geschlechtersensibler Daten, standardisierte Registerverfahren, transparente Kontrolle der Datenerhebung und -auswertung sowie eine gesicherte Finanzierung des geplanten Zentrums für Medizinregister. Auch Leitlinien und Forschungsförderung müssten an diese Standards geknüpft werden. Es gehe um Geschlechtergerechtigkeit im Gesundheitswesen, erhöhte Patientensicherheit die Ermöglichung evidenzbasierter Innovationen für alle Menschen.
»Das Medizinregistergesetz ist eine historische Chance. Wenn Geschlechterunterschiede darin nicht verbindlich festgeschrieben werden, bleibt die Versorgung für viele Frauen weiterhin unzureichend evidenzbasiert – mit vermeidbaren Fehlbehandlungen, unnötigen Nebenwirkungen und Risiken, die wir längst besser berücksichtigen könnten«, sagte Cornelia Wanke, Vorständin der Spitzenfrauen Gesundheit.
Der Verein appelliert an die politisch Verantwortlichen, das Medizinregistergesetz entsprechend nachzubessern, um eine gerechte, diskriminierungsfreie und evidenzbasierte Gesundheitsversorgung für alle Geschlechter zu ermöglichen.