Ein Medizinprofessor aus Halle soll seiner Lehrverpflichtung nicht ausreichend nachgekommen sein. / Foto: Getty Images/skynesher
Die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg hatte den Professor Ende 2021 vorläufig des Dienstes enthoben und im April 2022 entschieden, 20 Prozent seiner Dienstbezüge einzubehalten. Die Universität hatte nach Angaben des Gerichts dem Wissenschaftler vorgeworfen, seine Lehrverpflichtungen nicht beziehungsweise unzureichend erfüllt zu haben.
Dieser wehrte sich gegen die Entscheidung der Uni juristisch, das Verwaltungsgericht lehnte seine Anträge nun aber ab. Es sei derzeit »mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass der Antragsteller ein schwerwiegendes Dienstvergehen begangen habe«, hieß es in einer Mitteilung des Gerichts.
Es bezog sich auf Unterlagen zu disziplinarrechtlichen Ermittlungen. Diese ließen den Schluss zu, dass der Professor seiner Lehrverpflichtung im Sommersemester 2020 nicht selbst nachgekommen sei, sondern die Durchführung der Vorlesungen delegiert habe. Die Lehrverpflichtung von Professoren stelle aber »eine Kernaufgabe ihres Dienstverhältnisses« dar.
Im Wintersemester 2020/21 habe der Professor seine Vorlesungen wegen der bestehenden Pandemiebedingungen digital durchzuführen müssen. Laut Gericht hat er jedoch erst nach dem Ende der Vorlesungszeit entsprechende Präsentationen zur Verfügung gestellt. In diesem Zusammenhang sei kritisch zu beleuchten, dass der Antragsteller aus einem zeitweiligen Krankenstand heraus zwar an der Erstellung verschiedener Podcast-Folgen mitgewirkt, aber eine Vorbereitung digitaler Vorlesungen unterlassen habe«, hieß es in der Mitteilung.