Mit der Reform will das Bundesgesundheitsministerium die Krankenhäuser von überflüssiger Bürokratie entlasten. Auch die Abrechnungen der Kliniken sollen gezielter überprüft werden. / Foto: imago/biky
Mit der Umbenennung in Medizinischer Dienst (MD) verändert sich auch die Besetzung der Verwaltungsräte. Dort müssen in Zukunft Vertreter von Patienten, Verbrauchern und Pflegebedürftigen präsent sein. Der Medizinische Dienst der Kassen erarbeitet als Gutachterdienst zum Beispiel Stellungnahmen zur Frage, welche Behandlungen medizinisch notwendig sind und welche nicht. Er prüft außerdem Krankenhausabrechnungen auf Fehler und begutachtet Patienten hinsichtlich ihrer Pflegebedürftigkeit.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) erklärte, mit der Reform werde die Organisation effektiver, glaubwürdiger und handlungsfähiger: »Die Patientinnen und Patienten müssen sich darauf verlassen können, dass die Medizinischen Dienste neutral prüfen und handeln.«