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Richtlinien zum Schutz vor CJK-Übertragungen

10.08.1998  00:00 Uhr

- Medizin

Govi-Verlag

Richtlinien zum Schutz vor CJK-Übertragungen

Bei der Pflege von Patienten mit dem Verdacht auf Creutzfeldt-Jacob-Krankheit (CJK) besteht für das Pflegepersonal keine Gefahr einer Infektionsübertragung. Bestimmte operative Eingriffe an Patienten mit CJK-Verdacht, wie beispielsweise das Legen von Magensonden zur künstlichen Ernährung, könnten jedoch ein Übertragungsrisiko durch potentiell infektiöses Gewebe oder durch unzureichend desinfizierte Operationsinstrumente in sich bergen, meldet das Robert-Koch-Institut (RKI).

Um Unsicherheiten bei der Behandlung und Pflege von Patienten mit Verdacht auf CJK auszuräumen, hätten jetzt Fachleute Fragen zur Risikoabschätzung diskutiert und Empfehlungen erarbeitet*. Damit sollen Pflegepersonal, Ärzten und anderen Personen Handlungsrichtlinien für den Umgang mit solchen Patienten gegeben werden.

Die Gewebe eines CJK-Patienten können aufgrund ihrer Belastung mit infektiösem Agens in verschiedene Risikokategorien eingeteilt werden. Der Kontakt mit Gehirn, Knochenmark und Auge stelle das höchste Risiko dar. Operative Eingriffe bei CJK-Patienten müssen nach Meinung der Experten besonders sorgfältig geplant und unter Verwendung von Einmalinstrumenten durchgeführt werden. Hinweise zur Desinfektion und Entsorgung von Materialien, die mit CJK-Patienten in Berührung gekommen sind, würden ebenfalls in den Empfehlungen zur Vermeidung eines CJK-Übertragungsrisiko abgegeben.

* Simon, D., Pauli, G., Krankenhausversorgung und Instrumentensterilisation bei CJK-Patienten und CJK-Verdachstfällen. Bundesgesundheitsblatt 41, 7 (1998) S. 279-288.

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