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Einspruch gegen Patent auf Nabelschnurblut

14.06.1999  00:00 Uhr

- Medizin Govi-Verlag

Einspruch gegen Patent auf Nabelschnurblut

dpa-Meldung

Die Patentierung von Blut aus der menschlichen Nabelschnur steht vor dem Europäischen Patentamt auf dem Prüfstand. Vier Gruppen haben gegen das 1996 erteilte Patent des New Yorker Pharmaunternehmens Biocyte Einsprüche eingelegt.

Der Erfindungsschutz werde auf Teile des menschlichen Körpers ausgeweitet, kritisierte die Gruppe "Kein Patent auf Leben" Anfang Juni in München. Ärzte würden dadurch in ihrer therapeutischen Freiheit eingeschränkt und könnten in direkte Abhängigkeit des Patentinhabers geraten. Auch die Grünen im Europäischen Parlament und zwei Pharmaunternehmen haben Einspruch eingelegt.

Biocyte besitzt die Rechte für die Zusammensetzung von Blutstammzellen aus der Nabelschnur und einem bestimmten Kältekonservierungsmittel. Die Firma hatte gezeigt, daß diese Blutzellen sich auch nach dem Gefrieren weiter teilen. Blut aus der Placenta und der Nabelschnur könne zum Beispiel die Wirkung von Bestrahlungen und Chemotherapie mildern, sagte ein Sprecher des Europäischen Patentamts. Das Blut könne auch als Ersatz für Knochenmarkstransplantationen verwendet werden (siehe auch PZ 30/98 Seite 50). Deshalb müsse das Patent aus der Sicht der Patentgegner aufgehoben und die Anwendung freigegeben werden.

"Hier wurde eine Tür weit aufgestoßen zur Kommerzialisierung des menschlichen Körpers, gegen ethische Normen und gesetzliche Bestimmungen", kritisierte die Interessengruppe. Die beiden Pharmaunternehmen begründen ihren Einspruch vor allem damit, daß das Verfahren, Blutzellen einzufrieren, nicht neu gewesen seien.

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