Pharmazeutische Zeitung online

Autofahren nicht ausgeschlossen

29.03.1999  00:00 Uhr

- Medizin Govi-Verlag

OPIOIDE

Autofahren nicht ausgeschlossen

von Daniel Rücker, Frankfurt am Main

Nicht alle Menschen, die langfristig mit Opioiden behandelt werden, müssen deshalb aufs Autofahren verzichten. Eine Untersuchung belegt, daß einige Dauerpatienten völlig verkehrstauglich sind. Die Entscheidung muß individuell gefällt werden.

"Patienten mit chronischen Schmerzen, die auf Opioide eingestellt sind, sollten nicht für den Morphingebrauch bestraft werden." Es sei nicht nachzuvollziehen, daß einerseits Patienten, die auf Antihypertonika oder Antidiabetika eingestellt sind, ohne Einschränkungen am Straßenverkehr teilnehmen dürfen, Schmerzpatienten unter Opioiden dagegen nicht, sagte Dr. Michael Strumpf, Universitätsklinik Bochum, auf einer Pressekonferenz von Merck am 17. März in Frankfurt am Main.

Eine finnische Untersuchung belege zwar, daß die Einnahme von Opioiden zu durchschnittlich schlechteren Fahrleistungen führe, eine generelle Fahruntüchtigkeit könne daraus jedoch nicht abgeleitet werden, so der Mediziner. In eigenen Untersuchungen mit Tumorpatienten am Fahrsimulator hat Strumpf herausgefunden, daß die sensomotorische Leistungsfähigkeit und das Reaktionsvermögen von Opioid-Patienten stark divergiert.

So seien einige Studienteilnehmer definitiv fahruntüchtig gewesen, andere hätten dagegen Leistungen erbracht, die eindeutig ihre Fähigkeit, ein Auto zu steuern, belegten. Die Leistungen der Probanden seien unabhängig von der Potenz der Opioide und der täglichen Dosis. Allerdings gelte dies nur für Schmerzkranke unter einer stabilen Opioidtherapie. Patienten in der Einstellungsphase seien dagegen in jedem Fall fahruntüchtig. Dies gelte auch bei einer Umstellung auf ein anderes Präparat oder einer Dosisanpassung und bei der gleichzeitigen Einnahme von Antidepressiva.

Allgemeine Richtlinien gebe es allerdings nicht. Grundsätzlich müsse der Arzt im Einzelfall entscheiden, ob sein Patient verkehrstüchtig sei, dabei spiele auch der Allgemeinzustand des Kranken eine wesentliche Rolle. In jedem Fall müsse der Arzt seiner Aufklärungspflicht zu Nebenwirkungen und möglichen sicherheitsrelevanten Beeinträchtigungen durch Opioide nachkommen. Strumpf hat dazu einen Patientenvertrag erarbeitet, den Arzt und Patient unterzeichnen sollten.

Im Zweifelsfall rät der Mediziner seinen Kollegen, einen Opioid-Patienten zu einer Fahrtauglichkeitsprüfung beim TÜV zu schicken. Diese sei allerdings mit rund 500 DM nicht ganz billig.

.

Top

© 1999 GOVI-Verlag
E-Mail: redaktion@govi.de

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa