Pharmazeutische Zeitung online
HBA und SMC-B

Medisign und D-Trust informieren über Folgekarten

Für die TI-Anbindung der Apotheken sind HBA und SMC-B nötig. Die Zertifikate dafür haben eine begrenzte Gültigkeit und laufen nun teils aus. Anbieter informieren über die Bestellungen von Folgekarten. 
Cornelia Dölger
22.04.2025  11:00 Uhr

Nach den Vorgaben des Digitale-Versorgung-Gesetzes (DVG), das am 19. Dezember 2019 in Kraft trat,  mussten sich die Apotheken bis zum 30. September 2020 an die Telematikinfrastruktur (TI) anschließen. Nötig dafür ist ein Konnektor, um sich technisch an das Datennetz anzubinden. Außerdem braucht es zur Identifizierung im System eine Institutionenkarte (SMC-B) und einen elektronischen Heilberufsausweis (HBA). Die Laufzeit der Zertifikate dafür beträgt maximal fünf Jahre. Zeit also, nach dem Ablaufdatum zu schauen und sich gegebenenfalls um eine Nachfolgekarte zu kümmern.

Der Dienstleister Medisign kündigt vor diesem Hintergrund an, dass er derzeit einen mit der Gematik abgestimmten Massentausch von eHBA und SMC-B der Generation G2.0 (only RSA) vorbereite. RSA-Zertifikate dürften ab 1. Januar 2026 nicht mehr eingesetzt werden. Ziel sei es, den betroffenen Karteninhabern rechtzeitig einen vereinfachten Tausch ihrer Karte zu ermöglichen und so einen unterbrechungsfreien Betrieb sicherzustellen.

Der Start des Austauschs ist demnach für diesen Sommer vorgesehen. Begleitende Informationen und weiterführende Hinweise, etwa  zu den Hintergründen, zum Ablauf sowie zu den nächsten Schritten würden rechtzeitig auf der Website bereitgestellt, teilte eine Sprecherin mit. Die betroffenen Karteninhaber würden direkt kontaktiert und zum Tausch der betroffenen Karte aufgefordert.

Aktuell erreichten den Dienstleister bereits vereinzelte Anfragen aus Apotheken. Auf diese werde individuell eingegangen. Ein FAQ für den Massentausch werde zeitnah zur Verfügung gestellt.

Neuer Erstantrag über die Kammer

Auch D-Trust informiert über die Bestellung eines neuen SMC-B oder eHBA. Der Anbieter teilte der PZ mit, dass Apothekerinnen und Apotheker ab Mitte Mai einen Folgeantrag im Antragsportal des Unternehmens stellen könnten – vorausgesetzt, dass sich keine zertifikatsrelevanten Daten geändert haben.  Eine Anleitung für die Beantragung von Folgekarten stellt D-Trust online bereit. Haben sich Daten geändert, werde ein neuer Erstantrag über die jeweilige Kammer notwendig, so eine Sprecherin.

Zudem könnten alle Apotheker und Apothekerinnen, die sich vor Mai um die Folgekarte kümmern möchten, über ihre jeweilige Kammer einen neuen Erstantrag stellen. Mit einem eHBA der D-Trust seien sie direkt bereit für den Einsatz der Karte in der Telematikinfrastruktur 2.0. Sie können sich demnach bei der Bestellung ein TI-Fernsignatur Konto eröffnen lassen, das später in der TI 2.0 zum elektronischen Signieren ohne eHBA und Kartenlesegerät genutzt werden kann.

Auch bei Konnektoren laufen die ersten Zertifikate Mitte des Jahres ab. Die Gematik informiert über die Laufzeitverlängerung. Hier passiert die Umstellung der Zertifikate in der Regel automatisch. Bei Fragen sollten sich betroffene Apotheken an ihren Dienstleister wenden.

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