Medien informieren über Blutdruckmessung in Apotheken |
Mit Ruhephasen, Messung und Erklärung dauert die standardisierte Risikoerfassung Bluthochdruck etwa 15 Minuten in der Apotheke. / © ABDA
»Was man zur Blutdruckmessung in der Apotheke wissen muss« – unter dieser Überschrift bietet die Nachrichtenagentur einen Service-Text zur pDL »standardisierte Risikoerfassung hoher Blutdruck« an. Darin heißt es: »Tanzen die Blutdruckwerte weiter aus der Reihe? Oder haben die Tabletten angeschlagen? Ein kostenloses Angebot in der Apotheke hilft bei der Einschätzung.« Die dpa nennt dabei die Apotheken »eine Adresse für die Blutdruckmessung, die viele dabei nicht auf dem Schirm haben dürften«. Anlass ist der Welt-Hypertonie-Tag am kommenden Samstag und eine Pressemitteilung der Landesapothekerkammer Hessen zu dem Thema vom 7. Mai.
Die dpa fasst die wichtigsten Informationen für die Patientinnen und Patienten folgendermaßen zusammen:
Alle, denen ein blutdrucksenkendes Medikament verschrieben wurde, haben laut Apothekerkammer alle zwölf Monate Anspruch auf eine kostenlose Blutdruckmessung in der Apotheke. Wer auf ein anderes Präparat umgestiegen ist, kann sogar früher zur Blutdruckmessung wiederkommen.
Nach einer kurzen Ruhepause misst das Apothekenteam dreimal hintereinander am Oberarm oder Handgelenk den Blutdruck. Aus der zweiten und dritten Messung wird dann der Mittelwert errechnet. Mit der Messung allein ist es aber nicht getan: Das Apothekenteam fragt auch nach Vorerkrankungen, Risikofaktoren und eingenommenen Medikamenten. Für all das muss man nach Angaben der Apothekerkammer Hessen insgesamt 15 Minuten einplanen.
Als Patient oder Patientin bekommt man eine individuelle Auswertung des Blutdrucks – gegebenenfalls auch mit Vorschlägen, wie sich die Therapie optimieren ließe. Sie können im nächsten Schritt mit dem Arzt oder der Ärztin besprochen werden.
Unter anderem das »Handelsblatt«, die »Süddeutsche Zeitung« und »Geo« haben die Agenturmeldung bereits auf ihren Online-Portalen aufgegriffen. Hinzu kommen dürften zahlreiche Regional- und Lokalzeitungen und Sender.
Apotheken finden alles rund um diese Dienstleistung wie den Erfassungsbogen, Vertragliches, die Prozessbeschreibung und Standardarbeitsanweisung sowie einen Quick Start Guide im »pDL Campus« auf der ABDA-Website.