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»Zukunftspaket Pflege«

Mammutaufgabe für Warken: Die Pflegereform 

Nach Lauterbachs Krankenhausreform folgt nun Warkens Pflegereform. Der Plan dafür wurde gestern von der Bund-Länder-Arbeitsgruppe »Zukunftspaket Pflege« geschmiedet. Im kommenden Jahr soll es zum Gesetzgebungsverfahren kommen. 
PZ
Paulina Kamm
08.07.2025  08:30 Uhr
Mammutaufgabe für Warken: Die Pflegereform 

Die Bund-Länder AG »Zukunftspakt Pflege« tagte gestern zum ersten Mal. Auf der Agenda stehen essenzielle Punkte wie eine nachhaltige Finanzierbarkeit der Pflegeversicherung, eine Aufrüstung der ambulanten und häuslichen Pflege sowie der Einsatz für einen einfachen und bürokratiearmen Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Die Arbeitsgruppe teilt sich hierfür in Zukunft in zwei »Facharbeitsgruppen« auf. 

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) betont: »Die soziale Pflegeversicherung ist eine Erfolgsgeschichte, die wir fortschreiben wollen. Die Bürgerinnen und Bürger müssen sich darauf verlassen können, dass sie im Pflegefall unterstützt und nicht überlastet werden. Um das System zukunftsfest zu machen, brauchen wir eine mutige Reform.«

Nachhaltige Finanzierung und Finanzierbarkeit der Pflegeversicherung

Im Rahmen des Themenbereichs »Nachhaltige Finanzierung und Finanzierbarkeit der Pflegeversicherung« wird laut Bundesgesundheitsministerium (BMG) auf individuelle und private Beteiligung und Vorsorge gesetzt. Die Anreize dafür sollen gesteigert werden. Gleichzeitig ist von einer Begrenzung der pflegebedingten Eigenanteile die Rede. 

Der weitere Finanzierungsbedarf wird laut BMG in Zukunft durch Beitragsmittel und Steuern gedeckt. »Mit dem Ersten Pflegestärkungsgesetz ist deshalb 2015 ein Pflegevorsorgefonds bei der Bundesbank angelegt worden«, so das BMG. Dieser soll weiterentwickelt werden und das auf Solidarität basierende Umlagesystem entlasten.

Nachhaltige Sicherstellung der Versorgung und Stärkung der ambulanten und häuslichen Pflege

Zum Arbeitsauftrag der Fachgruppe »Nachhaltige Sicherstellung der Versorgung und Stärkung der ambulanten und häuslichen Pflege« zählen auf der einen Seite der »Leistungsumfang und Ausdifferenzierung der Leistungsarten« und auf der anderen die »mögliche Bündelung und Fokussierung von Leistungen«. 

Hinsichtlich systematischer Stellschrauben gerät vor allem die Förderung von Digitalisierung und Innovation in den Fokus. Zusätzlich sollen pflegende Angehörige mittels eines leicht verständlichen, unbürokratischen, wohnortnahen Beratungs-, Unterstützungs- und Pflegeangebots entlastet werden. 

Um Pflegebedürftigkeit generell zu vermeiden oder diese zumindest zu verringern, sollen Maßnahmen zur Prävention und Rehabilitation etabliert werden. Wie die Pflege gestärkt werden soll, wurde nicht weiter ausgeführt. 

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