Da Röntgenstrahlung involviert ist, kann eine Mammografie ohne entsprechende Zulassung nicht einfach als Privatzahlerleistung durchgeführt werden. / © Getty Images/yacobchuk
Die Zweite Verordnung zur Änderung der Brustkrebs-Früherkennungs-Verordnung tritt am 5. März 2026 in Kraft. Das teilte das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit mit. Für Frauen zwischen 45 und 49 Jahren schafft sie die rechtliche Voraussetzung für eine Mammografie. Bislang war die Untersuchung ohne konkreten Verdacht erst ab 50 Jahren möglich.
Mammografien sind Röntgen-Untersuchungen, die dafür sorgen sollen, Brustkrebs in einem frühen Stadium zu entdecken. Studien zeigten, dass der Nutzen einer Früherkennungsuntersuchung nicht nur bei Frauen zwischen 50 und 75 Jahren, sondern auch bei Frauen zwischen 45 und 49 Jahren die strahlenbedingten Risiken überwiege, so das Ministerium. Nun sind entsprechende Vorsorgeuntersuchungen im Abstand von zwei Jahren ab einem Alter von 45 Jahren zulässig, müssen allerdings vorerst selbst bezahlte werden.
Eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung für Frauen zwischen 45 und 49 Jahren sei erst nach einem entsprechenden Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) möglich, so das Ministerium. Der G-BA hat nun maximal 18 Monate Zeit, über eine Absenkung der unteren Altersgrenze im Mammographie-Screening auf 45 Jahre auch in seiner Krebsfrüherkennungs-Richtlinie zu entscheiden. Wenn das Bundesgesundheitsministerium dann keine Einwände hat, wird die frühzeitigere Mammografie dann zur Kassenleistung.
Die Verordnung aus dem Bundesumweltministerium soll auch Rechtssicherheit schaffen für Mammografien durch erfahrene Medizinische Fachangestellte. Diese sollen ohne die physische Anwesenheit von Ärzten agieren dürfen. Die Aufsicht soll telemedizinisch gewährleistet werden. Das macht den Einsatz mobiler Untersuchungswägen einfacher.
»Die neuen Regelungen kommen auch jüngeren Frauen zugute und stärken die Mammographie-Versorgung im ganzen Land«, so Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD). »Gerade im ländlichen Raum ist eine flächendeckende Versorgung keine leichte Aufgabe. Mobiles Screening ist hier ein wichtiges Angebot und wird dank moderner IT künftig einfacher und besser verfügbar.«