| Cornelia Dölger |
| 30.03.2026 12:14 Uhr |
Die Logistikunternehmen sollen laut BMG nachweisen müssen, dass Transport- und Lagerungsbedingungen eingehalten werden – das kritisieren die Versender. / © Adobe Stock/haenson
Mit der Apothekenreform sollen die Versenderkontrollen verschärft werden; erstmals sind dabei die Logistik-Dienstleister im Fokus. Diese sollen künftig verbindlich nachweisen müssen, dass Transport- und Lagerungsbedingungen eingehalten werden – insbesondere stabile Kühl- und Temperaturketten über die gesamte Versanddauer hinweg. Wenn Probleme auftauchen, müssen die Dienstleister die Apotheke informieren. Zugrunde liegt eine Änderung der Apothekenbetriebsordnung (ApoBetrO).
Der Versandhandel stemmt sich gegen die Pläne – Redcare-CEO Olaf Heinrich bezeichnete die strengeren Auflagen unlängst als »Versandverbot durch die Hintertür« und äußerte die Befürchtung, dass mit mehr Kontrollen am Ende die Patientenversorgung leide. »Die Bundesregierung ist dabei, einen essenziellen Versorgungsweg abzuschneiden – ohne jede Evidenz, ohne konkretes Problem und mit enormen Risiken für die Arzneimittelversorgung von Millionen Menschen«, so Heinrich in einem Meinungsbeitrag bei »Table Briefings«.
Außerdem seien die Logistiker gar nicht in der Lage, den neuen Vorgaben des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) nachzukommen; die Dienstleister auf pharmazeutische Anforderungen zu verpflichten, würde Heinrich zufolge die Unternehmen in eine Rolle drängen, »die sie weder erfüllen können noch übernehmen werden«.
Die Branche selbst sieht das anders. Spezialisierte Logistikunternehmen für Arzneimittel arbeiteten bereits nach EU-Qualitätsstandards, etwa den GDP‑Leitlinien, so eine Sprecherin des DSLV Bundesverband Spedition und Logistik zur PZ. Dadurch werde sichergestellt, dass Medikamente während Lagerung und Transport gekühlt bleiben.
Für das Massengeschäft nutzten Versandapotheken geprüfte Isolierverpackungen mit passiver Kühlung. Diese könnten über Kurier-, Express- oder Paketdienste transportiert werden. Ob und wie die Branche wegen der Neuregelungen in großem Stil technisch nachrüsten muss, erklärte die Sprecherin nicht. Sie ließ aber durchblicken, dass man mit Mehrarbeit rechne und dies in die Kosten für die Versandapotheken einfließe: »Zusätzlicher technischer Aufwand und ein höherer Dokumentationsaufwand fließen natürlich in die Frachtraten ein.«
Die Vorgaben, die in der »Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und weiterer Verordnungen« verankert sind, sollen parallel zum Apothekenversorgung‑Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) in Kraft treten. Derzeit liegt die Verordnung bei der EU-Kommission zur Notifizierung. Grund dürfte der grenzüberschreitende Versandhandel sein; EU-rechtlich ist die Richtlinie 2001/83/EG tangiert. Im deutschen Arzneimittelrecht geht es um die Apothekenpflicht gemäß § 43 Arzneimittelgesetz (AMG). Bis Mitte April gilt eine so genannte Stillhaltefrist, innerhalb derer die Mitgliedstaaten die Regelungen prüfen können. Änderungen am Entwurf gibt es in dieser Zeit nicht.