LKA warnt vor falschen Fentanyl-Rezepten |
Gestohlene BtM-Rezepte aus einer Praxis kommen derzeit verstärkt in Berlin zum Einsatz, warnt das Landeskriminalamt. / © Adobe Stock/Klaus Eppele
Die Verordnungen lauten den Angaben zufolge in der Regel auf »Fentanyl 1a Ph 150µg/h Matr PFT 20Stk.« oder »Fentanyl HEXAL Mat 150 µg/h – Inhalt 20 Pflaster«.
Weiter auffällig sei, dass die Rezepte auf ältere Patienten ausgestellt sind, jedoch deutlich jüngere Personen versuchen, diese einzulösen. Mitunter seien mehrere Packungen auf einem Rezept verordnet.
Die Betäubungsmittelrezepte wurden offenbar bei Einbrüchen aus Arztpraxen entwendet und anschließend mit den falschen Angaben bedruckt.
Die Apotheken sollen bei vollkommen unbekannten Patienten besonders achtsam sein, vor allem, wenn es sich um sehr hochpreisige Arzneimittel oder solche mit hohem Missbrauchspotenzial handelt. Bei fehlenden oder unklaren Angaben sollen die Apotheken stets die verordnende Ärztin oder den verordnenden Arzt kontaktieren.
Bestehen bei einem Rezept Bedenken, darf es in keinem Fall beliefert werden. Das gilt für Kassen- und Privatrezepte gleichermaßen. Den Apotheken drohen selbst Retaxationen, wenn sie trotz erkennbarer Fälschung das vermeintlich verordnete Arzneimittel abgegeben haben. Und die Kassen sind für das Thema derzeit besonders sensibilisiert, wie ein Schreiben des Ersatzkassenverbands VDEK an die ABDA belegt.