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Europawahl

Linke will Notstandsregeln für Generika

Die Linke hat am Wochenende ihr Programm für die Europawahl im Mai abgesegnet. Darin fordert die Partei eine länderübergreifende Preisbindung für Arzneimittel sowie spezielle Notstandsregeln in der Generika-Branche. Auch AfD und Grüne haben bereits ihre Agenden für Europa präsentiert.
Stephanie Schersch
26.02.2019  12:30 Uhr

Für die Linke ist eines völlig klar: Marktwirtschaft und Profitstreben haben in der Gesundheitsversorgung nichts verloren. Kliniken und Pflegeeinrichtungen dürften daher keine Gewinne machen und seien ausschließlich »für die Versorgung der Bevölkerung da«, wie es im Wahlprogramm der Partei heißt. Stattdessen sollen sich die Einrichtungen über Steuern und Abgaben finanzieren.

Auch das Vorgehen der Pharmakonzerne ist den Linken ein Dorn im Auge. Diese verkauften Medikamente zu willkürlich festgelegten und zudem recht unterschiedlichen Preisen. Die Partei will die Preise daher künftig stärker regulieren und offenbar länderübergreifend festlegen. »Wir brauchen eine europaweite Preisbindung«, heißt es. Zudem ist von einer »EU-Notstandsverordnung für Generika« die Rede. Diese soll auf das Problem der Lieferengpässe bei Arzneimitteln zielen, wie die Linke auf Nachfrage der PZ erklärte.

Grundsätzlich will die Partei auch die Patentregelungen für Medikamente auf den Prüfstand stellen. »Patente können tödlich sein«, teilte die Linke mit. Pharmafirmen sollten ihre Präparate daher für die Generika-Produktion freigeben, »damit HIV/AIDS, Malaria und andere Krankheiten weltweit bekämpft werden können«.

Bedenken hegt die Partei auch gegen die Europäische Dienstleistungsrichtlinie. Diese soll im Kern dafür sorgen, dass Anbieter aus einzelnen Mitgliedstaaten ihre Dienste ohne größere Hürden auch in anderen Ländern anbieten können. Diese Richtlinie »darf im Bereich von Gesundheit und Pflege keine Anwendung finden«, heißt es im Programm der Linken. Zuletzt hatten sich hierzulande auch die Apotheker gegen eine zu starke Einflussnahme durch die EU im Rahmen der Richtlinie gewehrt.

Grüne wollen mehr unabhängige Forschung

Bereits im November hatten die Grünen ihr Programm zur Europawahl verabschiedet. Darin heben auch sie die Kompetenz der Einzelstaaten in Gesundheitsfragen hervor. »Wir streiten dafür, dass nationale Gesundheitssysteme als Teil der sozialen Daseinsvorsorge nicht durch die Hintertür über das europäische Wettbewerbsrecht ausgehöhlt werden«, heißt es. Recht pauschal fordert die Partei zudem mehr unabhängige Forschung sowie stärkere Anstrengungen »gegen die einseitige Einflussnahme der Pharma-und Medizinprodukte-Industrie«. Mit Blick auf verunreinigte Arzneimittel wie zuletzt im Fall des Wirkstoffs Valsartan sollen Funktion und Arbeitsweise der europäischen und nationalen Arzneimittelaufsichtsorgane auf den Prüfstand kommen.

In der Drogenpolitik setzen die Grünen auf eine europaweite Legalisierung und kontrollierte Abgabe von Cannabis. Auch bei den sogenannten »Neuen psychoaktiven Substanzen« sollten keine pauschalen Verbote greifen. Stattdessen soll es Zulassungsverfahren auf Grundlage von Risikobewertungen und mit Blick auf einen strengen Jugendschutz geben.

Die AfD hat das Thema Rx-Versandverbot für ihren Wahlkampf entdeckt. »Für die Gewährleistung der flächendeckenden und qualifizierten Versorgung mit Arzneimitteln müssen insbesondere die inhabergeführten Apotheken erhalten bleiben«, schreibt die Partei in ihrem Programm, das sie Mitte Februar veröffentlicht hat. Allerdings bedrohten die Rabatte ausländischer Versandapotheken auf Rx-Präparate das Kerngeschäft inländischer Apotheken, die sich an die deutsche Preisbindung halten müssen und ihren Kunden keine Rabatte gewähren dürfen. Deutschland sollte nach Meinung der AfD daher dem Beispiel der 21 EU-Staaten folgen, in denen der Versandhandel mit rezeptpflichtigen Medikamenten bereits heute verboten ist.

Ganz grundsätzlich beeinflussen nach Meinung der AfD Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs zunehmen die Gesundheits- und Sozialpolitik der Mitgliedstaaten. Die Partei fordert daher eine rechtliche Klarstellung, »dass die Gesundheitspolitik ausschließlich in den Zuständigkeitsbereich der nationalen Gesetzgebung fällt«.

 

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