Letzte Chance für Kartentausch |
| Alexander Müller |
| 03.11.2025 15:30 Uhr |
Die Apotheken müssen bis zum Jahreswechsel auf neue SMC-B und HBA umgestellt haben. / © Medisign
Bis zum Jahresende muss das Verschlüsselungsverfahren in der Telematikinfrastruktur (TI) umgestellt werden. Technisch bedeutet das einen Wechsel vom RSA (Rivest-Shamir-Adleman) auf den ECC (Elliptic Curve Cryptography)-Verschlüsselungsalgorithmus. Betroffen sind Heilberufsausweise (eHBA), Institutionskarten (SMC-B) und Konnektoren.
Bei Medisign hat der Umstieg auf eine neue Produktionsstraße länger gedauert als erwartet, auch bei der Datenmigration auf das neue System gab es Schwierigkeiten. Die Gematik hatte die Dienstleister zwischenzeitlich unter Beobachtung gestellt, zeigte sich zuletzt aber zufriedener: Medisign habe sich im Rahmen des laufenden verwaltungsrechtlichen Anhörungsverfahrens verpflichtet, die Produktionszahlen an die von der Gematik gesetzten Vorgaben anzupassen, heißt es von der Gematik.
Laut dem aktualisierten Produktionsplan sei ein Austausch der betroffenen Karten bis zum 1. Dezember mit den neuen Kapazitäten gewährleistet. Das Unternehmen habe auch Nachweise erbracht, die den Produktionsplan stützten. »Im Moment besteht für die Gematik daher kein Anlass, individuelle Maßnahmen zu ergreifen«, hieß es in einem Update von Ende Oktober.
Die Gematik werde weiterhin »äußerst engmaschig die Einhaltung des Produktionsplans und damit verbunden die Entwicklung beim Kartentausch überwachen«, kündigt die Digitalagentur an. Und man behalte sich weiterhin vor, sofort Maßnahmen zu ergreifen, sollten sich Probleme bei der Einhaltung des Zeitplans abzeichnen.
Auch Medisign teilte auf PZ-Anfrage mit, dass der Massentausch sehr gut laufe. Bei den noch gültigen Karten, die nur aufgrund der RSA/ECC-Umstellung getauscht werden müssen, greift ein vereinfachtes Verfahren. Die Apotheken müssen zum Beispiel kein Ident-Verfahren mehr durchlaufen. Hier kann der Rückstau von Seiten Medisigns mit den erhöhten Kapazitäten eingehalten werden.
Das vereinfachte Verfahren gilt allerdings nicht, wenn es zwischenzeitlich Änderungen bei den personenbezogenen Daten gab – etwa einer Namensänderung durch Hochzeit oder Umzug. Die Apotheken müssen einen Folgeantrag stellen und dabei drängt tatsächlich die Zeit. »Der Tausch läuft sehr gut, aber es hakt an den Anträgen«, heißt es von Medisign. Die Anbieter schreiben die Arztpraxen und Apotheken an, damit diese den Prozess möglichst schnell anstoßen.
Und zumindest einmal müssen die Heilberufe ohnehin selbst aktiv werden und den Tausch der Karten beantragen. Wenn etwa das Apothekenteam bislang nicht auf Schreiben zum Wechsel der Karten oder Konnektoren reagiert hat, können die Anbieter auch nicht weiter aktiv werden. Die Gematik wird womöglich auch noch einen Aufruf starten, um für das wichtige Thema zu sensibilisieren.