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Neujahrsempfang Nordrhein
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Leitplanken für das Gesundheitssystem

Beim Neujahrsempfang der Apothekerkammer Nordrhein appellierte Kammerpräsident Lutz Engelen an die Bundesregierung, Leit- und Schutzplanken für ein auf Solidarität ausgerichtetes Gesundheitssystem zu installieren. 
AutorKontaktCaroline Wendt
Datum 08.01.2019  10:22 Uhr

Seitdem das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) es ausländischen Versandapotheken ermögliche, verschreibungspflichtige Arzneimittel zu rabattieren, bestünde eine offene Baustelle, die es anzugehen gelte. Das im Dezember 2018 von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vorgestellte Eckpunktpapier bezeichnete Engelen als eine Medaille mit zwei Seiten: Natürlich begrüße er die Vorschläge zur Verbesserung der pharmazeutischen Versorgung. Und auch die Einbindung der Arzneimittelpreisverordnung in das Sozialgesetzbuch (SGB) V sei ein richtiges Signal. »Weder logisch noch rechtssicher ist aber der Vorschlag, ausländischen Versandapotheken Boni in maximaler Höhe von 2,50 Euro zu gestatten«, so der Kammerpräsident. Dieser Vorschlag erwecke den Eindruck, ein »Lex Doc Morris« zu gewähren.

Zu diesem Urteil kommt demnach auch der Rechtsanwalt Morton Douglas. Der Experte habe in einem von der Kammer Nordrhein in Auftrag gegebenen Gutachten die Bonigewährung als eine Ungleichbehandlung von in- und ausländischen Apotheken bezeichnet. Eine gesetzlich normierte Ungleichbehandlung dürfe aber nur die Ultima Ratio für ein Gesetzgebungsverfahren sein, heißt es laut Engelen in dem Gutachten.

»Dabei gibt es klare Alternativen«, so der Kammerpräsident. Neben einem Rx-Versandhandelsverbot kommt für ihn auch eine einheitliche Untersagung der Boni durch die Überführung der Arzneimittelpreisverordnung ins SGB V infrage. Und auch eine erneute Verhandlung vor dem EuGH ist Engelen zufolge möglich. So oder so: Die Regierung müsse dringend Stabilität im Bereich des Arzneimittelverkehrs herstellen.

Das möchte auch Sabine Weiss, Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretärin für Gesundheit beim Bundesgesundheitsministerium. Das Ministerium habe für das Jahr 2019 den Vorsatz,  die Qualität der Arzneimittelversorgung und die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten. Ob dies in Anlehnung an das von Spahn vorgestellte Eckpunktpapier erfolge oder doch mithilfe eines Rx-Versandhandelsverbots werde sich in der nächsten Wochen zeigen. »Bei unseren Überlegungen werden wir natürlich auch das Gutachten von Herrn Douglas berücksichtigen«, so Weiss. Doch wies die CDU-Abgeordnete auch noch einmal darauf hin, dass ein Rx-Versandhandelsverbot eventuell nicht vor dem europäischem Recht bestehen könnte. 

 

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