Für jeden Vollnotdienst (von von spätestens 20:00 Uhr bis mindestens 6:00 Uhr) erhalten die Apotheken einen pauschalen Zuschuss. / © Adobe Stock/ MB.Photostock
Für ihre Notdienste im vierten Quartal 2025 erhalten die Apotheken eine Pauschale von 550,53 Euro. Wie der Nacht- und Notdienstfonds (NNF) des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) heute informierte, haben im letzten Quartal des vergangenen Jahres 16.604 Apotheken insgesamt 77.797 Vollnotdienste geleistet.
Im Vergleich zum dritten Quartal 2025 stieg die Pauschale damit um 15,53 Euro beziehungsweise um 2,9 Prozent.
Maßgeblich für die Berechnung des pauschalen Zuschusses ist neben der Anzahl der geleisteten Notdienste die Höhe der Einnahmen, die zum Zeitpunkt der Berechnung fristgerecht auf dem dafür vorgesehenen Konto des NNF eingegangen sind. Demnach lagen im vierten Quartal 42.830.292,10 Euro auf den Treuhandkonten (Vorquartal: 41.449.527,61 Euro). Abzüglich 1000 Euro Verwaltungsausgaben beläuft sich die Endsumme somit auf 42.829.292,10 Euro.
Die Nacht- und Notdienstpauschale finanziert sich durch einen Zuschlag von 21 Cent pro abgegebener Rx-Packung. Das Geld fließt in den 2013 eigens dafür gegründeten NNF.
Im letzten Quartal 2025 wurden laut NNF-Geschäftsstelle 203.974.937 Rx-Packungen gemeldet. Die Packungsabgabemenge stieg damit um 3,24 Prozent im Vergleich zum Vorquartal (Q3/2025) und liegt mit plus 0,61 Prozent minimal über dem Wert im Vergleichsquartal des Vorjahres (Q4/2024).
Apotheken, die dem elektronischen Bescheidversand zugestimmt haben, erhalten die Auszahlungsbescheide für Notdienste, TI-Monatspauschalen und pharmazeutische Dienstleistungen in einzelnen E-Mails. Für Apotheken, die ihre Bescheide weiter postalisch erhalten, werden diese laut NNF in einer Briefsendung zusammengefasst.
Der NNF fungiert mittlerweile als zentrale Abrechnungs- und Verwaltungsstelle von Apothekern für Apotheker. Neben der Verwaltung der Notdienste refinanziert der NNF die Telematik-Infrastruktur (TI) für Apotheken und rechnet in Apotheken erbrachte pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) ab.