Lauterbachs Verzug war »eine Ausrede« |
Jennifer Evans |
08.08.2024 17:32 Uhr |
Gegenüber dem CDU-Politiker Tino Sorge sagte das BMJ: »Der Urlaub von Minister Buschmann hat bei der Verzögerung der Apothekenreform nie eine Rolle gespielt« / Foto: Tino Sorge
Wegen einer noch ausstehenden Rechtsförmlichkeitsprüfung sowie dem Urlaub von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hatte es das Apotheken-Reformgesetz (ApoRG) nicht ins Kabinett geschafft. So jedenfalls hatte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) den Verzug im Juli begründet. Die Rechtsförmlichkeitsprüfung im Bundesjustizministerium (BMJ) dauerten noch an, bestätigte Lauterbach seinerzeit auch gegenüber der PZ. Doch dann sickerte durch, dass es mitnichten nur um formale Aspekte des Entwurfs geht, sondern die Prüfung grundsätzliche Aspekte der Reform betreffen könnte.
Tino Sorge, gesundheitspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, wollte der Sache weiter auf den Grund gehen und fragte im BMJ nach. Die Antwort auf seine schriftliche Anfrage: Die Anwesenheit des Justizministers war nicht ausschlaggebend dafür, um den Entwurf ins Kabinett zu schicken.
»Karl Lauterbach hat offensichtlich die Unwahrheit gesagt. Das Justizministerium stellt klar: Der Urlaub von Minister Buschmann hat bei der Verzögerung der Apothekenreform nie eine Rolle gespielt«, sagte er auf PZ-Anfrage. Minister Lauterbach habe den Urlaub eines Kabinettskollegen »als Ausrede« vorgeschoben, um über »Verzögerungen bei einem zentralen Gesetzesvorhaben« hinwegzutäuschen. Das sei nicht nur eine »Täuschung der Öffentlichkeit, sondern auch »ein Armutszeugnis für das Miteinander im Ampel-Kabinett.«
Auch der Abgeordnete und Parteikollege Georg Kippels (CDU) betonte: »Offensichtlich gibt es andere, auch inhaltliche Gründe, warum die Apothekenreform stockt. Minister Lauterbach wäre gut beraten, sich der fachlichen Arbeit zu widmen, statt vor der Presse Falschaussagen zu verbreiten.«
Wie das BMJ Sorge mitteilte, seien solche Rechtsförmlichkeitsprüfungen grundsätzlich nicht von der Urlaubsplanung des Bundesjustizministers abhängig. Es sei nur genügend Zeit für Entwürfe größeren Umfangs einzuräumen. Lediglich in Ausnahmefällen werde bei »besonders eilbedürftigen Vorhaben stattdessen gegebenenfalls vermerkt, dass die Prüfung durch das Bundesministerium der Justiz noch nicht abgeschlossen ist, dies der Kabinettsbefassung jedoch nicht im Wege steht und die Prüfung im weiteren Verfahren nachgeholt wird«, heißt es in der Antwort an Sorge.