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Kommentar
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Lauterbachs Leistungskürzung

Minister Lauterbach hat eine große Reform angekündigt. Das trifft leider nur in dem Wortsinn zu, dass das Gesetz – sollte es so kommen – weitreichende Folgen für die Qualität der Versorgung haben würde, in einem Wort: Leistungskürzungen. Ein Kommentar von PZ-Chefredakteur Alexander Müller.
AutorKontaktAlexander Müller
Datum 04.06.2024  12:52 Uhr

Minister Lauterbach hält an seinen Plänen zur Liberalisierung des Apothekenmarktes fest. Auf dem Papier mögen sich einige Ideen aus dem BMG für Außenstehende gut anhören: Entlastung, Vereinfachung, Umverteilung zu Gunsten kleiner Apotheken. Das Problem ist, dass die tatsächlichen Folgen dieser sogenannten Reform von den Verantwortlichen nicht gesehen oder, was noch schlimmer wäre, billigend in Kauf genommen werden.

Denn in Wahrheit wird das derzeitige System der Arzneimittelversorgung fundamental infrage gestellt. Qualitative Unterschiede zwischen Apotheken gab es schon immer, aber nach den im BMG erdachten neuen Vorgaben darf das Leistungsversprechen der Apotheke vor Ort nun legal gesenkt werden.

Da sich Apotheken entgegen der landläufigen Meinung in einem harten Wettbewerbsumfeld bewegen, muss jedem klar sein, in welche Richtung der Markt mit einer solchen Lockerung gedrängt wird. Der steigende Kostendruck würde immer mehr Inhaberinnen und Inhaber dazu zwingen, die Qualität auf das gesetzliche Minimum zu senken.

Denn das zweite Problem an dieser Reform ist, dass sie keine nennenswerten finanziellen Entlastungen für die Apotheken bringt. Wie sich das aktuelle Vergütungskonzept auf die Apothekendichte auswirkt, ist seit Jahren absehbar. Mit der Absenkung des prozentualen Honorarbestandteils würde der Trend sich verschärfen. Und selbst die vorgesehenen Notdienst-Almosen zerschellen am Spardiktat des Bundesfinanzministers.

Der Apothekerschaft ist es nicht gelungen, den Minister und sein Haus davon zu überzeugen, dass das geplante Apotheken-Reformgesetz die Apotheken nicht stärkt oder entlastet, sondern das Gegenteil bewirken wird. Jetzt bleibt nur noch eine Chance: das Gesetz im parlamentarischen Verfahren vom Kopf auf die Füße zu stellen – oder es ganz zu verhindern.

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