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Lob und Kritik

Lauterbachs Entwurf zur Krankenhausreform 

Die Krankenhauslandschaft steht vor einer großen Reform. Nun liegt der erste Entwurf von Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) vor. Die Union warnt: »Das Kliniksterben geht ungehindert weiter.«
dpa
18.03.2024  10:30 Uhr

Bundesgesundheitsminister Lauterbach hat einen ersten Entwurf für die geplante Krankenhausreform vorgelegt – die Inhalte stoßen auf ein geteiltes Echo. Aus der Union kommt scharfe Kritik am Referentenentwurf, der am Wochenende bekannt wurde. Politiker der Ampel-Koalition verteidigen hingegen die Pläne, nach denen Krankenhäuser nicht mehr aus Umsatzgründen möglichst viele Patientinnen und Patienten behandeln sollen. Heute bekommen Kliniken pro Patient oder Behandlungsfall einen pauschalen Betrag. Diese Fallpauschalen sollen gesenkt werden. Im Gegenzug soll es feste Beträge für das Vorhalten von Personal, einer Notaufnahme oder notwendiger Medizintechnik geben.

Einheitliche Vorgaben sollen Qualität absichern

Zuerst hatte die »Bild« über den Entwurf berichtet, der auch der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Demnach sollen die Klinken künftig 60 Prozent der Vergütung allein schon dafür bekommen, dass sie Leistungen vorhalten. Grundlage der Finanzierung durch die Krankenkassen sollen genauer definierte Leistungsgruppen sein. Sie sollen einheitliche Qualitätsvorgaben absichern. Extra-Geld wird laut Referentenentwurf ab 2027 veranschlagt, etwa für die Bereitstellung von Kindermedizin-Stationen (288 Millionen Euro), Geburtshilfstationen (120 Millionen Euro), Schlaganfallstationen (35 Millionen Euro) und Intensivstationen (30 Millionen Euro).

Für die Krankenhausplanung sind die Bundesländer zuständig. Stationen der Inneren Medizin und der Allgemeinen Chirurgie sollen in höchstens 30 Minuten per Auto erreichbar sein. Für die übrigen Leistungsgruppen soll die Fahrzeit maximal 40 Minuten betragen. Bei der Planung soll auch die Zahl der Einwohner berücksichtigt werden, die von längeren Fahrzeiten betroffen wären, falls es in der Nähe keine entsprechenden Leistungen gibt. Der Referentenentwurf ist ein allererster Gesetzentwurf, an dem noch Änderungen möglich sind. Zuletzt hatte es geheißen, dass der Entwurf am 24. April im Kabinett beschlossen werden soll. Danach steht die parlamentarische Beratung an.

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