| Alexander Müller |
| 30.12.2024 11:52 Uhr |
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte sich für seine Amtszeit mehr und größere Strukturreformen vorgenommen, als er am Ende liefern konnte. / © IMAGO/epd
Aufgrund der vorgezogenen Neuwahlen am 23. Februar 2025 fallen auch etliche Gesetzesvorhaben aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) der Diskontinuität zum Opfer. Dazu zählt das auch für die Apotheken relevante Gesundes-Herz-Gesetz (GHG). Die Apotheken sollten bei der Prävention und Früherkennung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen und tabakassoziierten Erkrankungen eingebunden werden. Das umstrittene Apotheken-Reformgesetz (ApoRG) hatte es nicht einmal durchs Kabinett geschafft und ist endgültig vom Tisch.
Auch das Gesetz zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit, das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) und das Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz (GDAG) werden wohl nicht mehr kommen. Dasselbe gilt für die Reformen der Notfallversorgung und des Transplantationsgesetzes sowie für das Pflegefachassistenzeinführungsgesetz.
Kurz vor Weihnachten wurden noch Kabinettsbeschlüsse zum Pflegekompetenzgesetz (PKG) und dem Gesetz zur Stärkung der nationalen Suizidprävention herbeigeführt. Doch ob diese Vorhaben es noch durch den Bundestag schaffen, ist fraglich.
Nach dem Ampel-Aus haben SPD und Grüne ohne die FDP keine Mehrheit mehr im Bundestag. Verabschiedet werden allenfalls noch Projekte, die parteiübergreifend als unabdingbar erachtet werden. So haben die ehemaligen Regierungsfraktionen gemeinsam mit der Union am 19. Dezember im Bundestag noch einen besseren Schutz des Bundesverfassungsgerichts beschlossen.
Lauterbach hat seit seinem Amtsantritt bislang 17 Gesetze durchgebracht, zuletzt etwa das Digital-Gesetz (DigiG), das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDAG), das Krankenhaustransparenzgesetz und das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) sowie das Medizinforschungsgesetz (MFG) und das Cannabisgesetz (CanG).
Die Krankenhausreform hat es gerade so durch den Bundesrat geschafft, die von Lauterbach angekündigt große Pflegereform bleibt dagegen als Projekt für die nächste Regierung liegen.
Dasselbe gilt für eine Apothekenreform. Nicht einmal der Umzug der Zuständigkeit des Apothekenhonorars aus dem Wirtschafts- ins Gesundheitsressort wurde beschlossen. Auch die von Lauterbach angekündigte Reaktion auf das Skonto-Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) ist ausgeblieben. Dabei hätte Lauterbach die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) auf dem Weg einer Verordnung aus seinem Haus ändern können.