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BZgA und RKI betroffen

Lauterbach will neues Bundesinstitut schaffen

Die Bundesregierung will ein neues »Bundesinstitut für Prävention und Aufklärung in der Medizin« gründen. Das neue Institut soll die »Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung« schlucken und die Gesundheit der Deutschen durch Forschung und Aufklärung verbessern. Jetzt liegt der Gesetzentwurf vor. 
Lukas Brockfeld
14.06.2024  14:20 Uhr

Die durchschnittliche Lebenserwartung in Deutschland ist auffallend niedrig, viele Menschen sterben an vermeidbaren Krankheiten. In der föderal organisierten Bundesrepublik sind die Aufgaben der öffentlichen Gesundheit auf viele verschiedene Akteure auf den Ebenen des Bundes, der Länder und der Kommunen verteilt. Nach Auffassung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) fehlt seit Auflösung des Bundesgesundheitsamtes im Jahr 1994 eine zentrale Instanz, die die verschiedenen Akteure vernetzt, wissenschaftliche Daten analysiert und konkrete Maßnahmen umsetzt. 

Die SPD, die Grünen und die FDP haben daher schon im Ampel-Koalitionsvertrag vereinbart, dass die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) in einem Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit am Bundesministerium für Gesundheit (BMG) aufgehen soll.  In dem Institut sollen die Aktivitäten im Bereich der Öffentlichen Gesundheit, die Vernetzung des ÖGDs und die Gesundheitskommunikation des Bundes angesiedelt werden. 

Mit dem »Gesetz zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit«, dessen Referentenentwurf der PZ jetzt vorliegt, soll das »Bundesinstitut für Prävention und Aufklärung in der Medizin« (BIPAM) errichtet werden. Die BZgA soll in diesem Institut aufgehen, gleichzeitig sollen auch Teile des Robert-Koch-Instituts (RKI) in das BIPAM übergehen. Das neue Institut soll dem BMG unterstehen . 

Die Regierung will so wissenschaftliche und zielgruppenspezifische Erkenntnisse, die daraus abgeleiteten Empfehlungen und Kommunikationsmaßnahmen sowie deren Evaluation unter einem Dach zusammenbringen. Ziel ist dabei vor allem die Umsetzung von evidenz- und datenbasierten Präventionsmaßnahmen sowie der Stärkung von zielgruppenspezifischer Gesundheitskommunikation.

Koordination, Vernetzung und Prävention 

Ein Schwerpunkt der Arbeit des neuen Instituts soll die Unterstützung der Koordination von Aktivitäten im Bereich Öffentliche Gesundheit werden. Außerdem soll die freiwillige Vernetzung des Öffentlichen Gesundheitsdiensts (ÖGD) mit weiteren Akteuren der Öffentlichen Gesundheit vorangetrieben werden. Zusätzlich soll das Institut präventive Maßnahmen sowie die »gesundheitsförderliche Gesamtpolitik auf Bundesebene« unterstützen. 

»Der Mehrwert eines Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin liegt darin, eine zentrale Institution für Öffentliche Gesundheit zu schaffen, die auf bestehende Aufgaben der BZgA aufbaut und mit den Mitteln der Information, Wissensgenerierung und Kooperation im Rahmen ihrer Zuständigkeiten insbesondere koordinierend und vernetzend tätig wird, um künftige Herausforderungen des Gesundheitssystems effizienter bewältigen zu können«, heißt es im Gesetzentwurf. 

Das Institut werde nach Einschätzung der Regierung auch die sozialen Sicherungssysteme stärken, da es zum Beispiel mit gesundheitlichen Aufklärungskampagnen dazu beitragen könne, Krankheiten, Arbeitsunfähigkeit und Frühverrentung zu vermeiden. 

Der Bund schätzt die einmaligen Kosten zur Errichtung des Instituts auf 19,3 Millionen Euro. Ab 2025 sei mit jährlichen Mehrausgaben in Höhe von etwa 30 Millionen Euro zu rechnen. Alle Kosten sollen vom Bund getragen werden. Da die Maßnahmen des BIPAM Krankheiten und Pflegebedürftigkeit verhindern sollen, geht das Gesundheitsministerium langfristig von einer Entlastung des Gesundheitssystems und der Versicherungen aus.

Das »Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit« soll planmäßig am 1. Januar 2025 in Kraft treten. 

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