Lauterbach will »flexiblere Apothekenlandschaft« |
Cornelia Dölger |
06.01.2025 18:15 Uhr |
»Wir haben viel erreicht« lautet ein zentraler Satz des Schreibens. Und: »Wir haben das Gesundheits- und Pflegewesen mit folgenden Anpassungen umfassend sowie spürbar für alle verbessert und erste, notwendige und umfassende Erneuerungsschritte eingeleitet.«
Lauterbach stellt an erste Stelle das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz, mit dem man auf ein 17-Milliarden-Finanzloch der Kassen gestoßen sei. Mit dem Gesetz konnte demnach »dieses historisch hohe Defizit geschlossen und die finanzielle Stabilität der GKV gesichert werden«, heißt es. Vor allem ohne Leistungskürzungen sei dies geschehen.
Die finanzielle Absicherung der Kassen habe durch eine Lastverteilung auf mehrere Schultern – »erhöhte Steuerzuschüsse des Bundes, moderate Beitragsanstiege sowie ebenso moderate Begrenzungen der Gewinnzuwächse bei Ärzten, Krankenhäusern und Pharmaunternehmen« – erreicht werden können. Bekanntlich hatten auch die Apotheken mit dem zeitweise erhöhten Kassenabschlag ihren Beitrag dazu zu leisten.
Wie die Kassen Lauterbachs Einschätzung bewerten werden, steht noch aus. Fest steht aber, dass gerade zum Jahreswechsel das Gros der Anbieter seine Zusatzbeiträge teils erheblich erhöht hat. Erst vergangene Woche hatte der GKV-Spitzenverband zudem verlauten lassen, dass die gesetzlichen Krankenkassen auch 2026 die Beitragssätze würden erhöhen müssen; die Ausgaben stiegen »praktisch ungebremst«.
Lauterbach bezeichnet sein Lieblingsprojekt, das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG), das Ende November nach heftigen Diskussionen vom Bundesrat abgesegnet wurde, in der Bilanz als eines der »wichtigsten und zugleich komplexesten Reformvorhaben der vergangenen Jahre«. Die Strukturveränderungen legten »endlich« den Grundstein »für mehr Qualität, Effizienz, weniger Bürokratie. Damit stellen wir ökonomische Fehlanreize zur Ausweitung von Krankenhausbehandlungen ab«, so der Minister. Zugleich erhielten kleine, bedarfsnotwenige Krankenhäuser »eine echte Perspektive«, was die Versorgung besonders in strukturschwachen Gegenden sichere.
Um sichere Versorgung geht es ihm auch im Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG), das er in der Liste anführt. Er skizziert die gelockerten Rabattregeln bei Kinderarzneimitteln, die strengeren Bevorratungspflichten sowie Anreize für Antibiotikahersteller.
Das Digitalgesetz sowie das Gesundheitsdatennutzungsgesetz schließlich trügen zu einem modernen Gesundheitssystem bei, ebenso wie der Abbau von unnötiger Bürokratie, der ein zentrales Projekt der Legislaturperiode sei.