Lauterbach will »flexiblere Apothekenlandschaft« |
Cornelia Dölger |
06.01.2025 18:15 Uhr |
Mit der Vertrauensfrage läutete Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) am 16. Dezember das Ende der Legislatur ein. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zog nun eine Bilanz der gesundheitspolitischen Arbeit. Teile davon sollen in die nächste Legislatur übergehen, wünscht er. / © IMAGO/IPON
Zwölf Seiten Bilanz zum Ende der Legislatur – darauf hat es der Bundesgesundheitsminister gebracht. In dem Schreiben »Bilanz der 20. Legislaturperiode: viel erreicht – viel vor« an die Abgeordneten der Regierungsfraktionen thematisiert der Minister auch die geplante Apothekenreform, die – wie viele andere gesundheitspolitische Vorhaben – dem Ampelbruch zum Opfer gefallen ist.
Wer denkt, dass mit dem Ampel-Aus auch die zentralen Inhalte des Apotheken-Reformgesetzes (ApoRG) vom Tisch sind, irrt allerdings. Zwar hing der Entwurf bekanntermaßen über Monate vor dem Kabinett fest, weil innerhalb der Regierung zu viel Klärungsbedarf bestand; insbesondere die geplanten »Apotheken light« stießen vor allem bei der FDP auf Widerstand, weshalb das damals FDP-geführte Bundesbildungsministerium die Pläne mit einem so genannten Leitungsvorbehalt zum Erliegen brachte.
Aber die FDP ist raus und Lauterbach unternimmt mit der Bilanz einen weiteren Versuch, bei den verbliebenen Partnern für sein Vorhaben zu werben – und dieses mit in die nächste Legislatur zu nehmen. So lägen mit dem Entwurf für das ApoRG »Lösungen bereit, um den Erhalt eines flächendeckenden Apothekennetzes mit persönlicher Vor-Ort-Beratung zu sichern«, schreibt er. Die Apothekenlandschaft sollte flexibler werden, wozu die Vertretung erfahrender PTA beitragen könne.
Insbesondere für den ländlichen Raum biete das ApoRG mehr Versorgungssicherheit, etwa durch flexiblere Öffnungszeiten und Telepharmazie. Auch die »Änderungen bei der Honorierung« nennt Lauterbach, spielt damit auf die geplante, umstrittene Umverteilung beim Honorar an. Hierbei sollte das Fixum erhöht und gleichzeitig der variable Honoraranteil schrittweise von derzeit drei auf zwei Prozent gesenkt werden. Nach Lauterbachs Vorstellung würde dies vor allem kleinere Betriebe stärken, Wirtschaftsexperten warnten dagegen wiederholt für die verstärkte Abkopplung der Apotheken von der wirtschaftlichen Entwicklung.
Auch die erleichterte Filialgründung sowie bessere Bezahlung des Notdienstes zählt Lauterbach in dem Absatz über das ApoRG auf, ziemlich am Ende der Auflistung unter der Überschrift »…und noch viel vor«.
Zwar sei nicht klar, wie es mit dem Gesetz und anderen vorzeitig gekappten Vorhaben weitergehe. Sie bildeten »jedoch in jedem Fall eine gute Grundlage, um den notwendigen Modernisierungsprozess in der nächsten Legislatur weiterzuführen«, meint Lauterbach.
Zu den weiteren Vorhaben auf dem Reformfriedhof zählen etwa das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG), die Notfallreform, das Gesetz zur Stärkung der öffentlichen Gesundheit (BIÖGErrichtungsG), das Digitalagenturgesetz sowie das Pflegekompetenzgesetz.