Lauterbach soll MVZs in die Schranken weisen |
Cornelia Dölger |
21.12.2023 12:00 Uhr |
»Mit jedem Tag, an dem Bundesminister Lauterbach die Vorschläge der Länder nicht aufgreift und endlich Regelungen vorantreibt, steigt der Anteil der investorengetragenen Versorgungszentren an den MVZ«, sagt Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU). / Foto: Bildarchiv Bayerischer Landtag, Rolf Poss
In einem Brief an Lauterbach habe sie rasches Handeln angemahnt, ließ die Ministerin verlauten. Zudem wolle sie Lauterbach daran erinnern, dass er vor einem Jahr, an Weihnachten 2022, angekündigt habe, dass profitorientierte Ketten von Arztpraxen »wahrscheinlich ihr letztes schönes Weihnachten« feiern würden, so Gerlach. Bis heute sei dahingehend allerdings nichts passiert. »Nach ‚O du Fröhliche‘ ist mir dabei nicht zumute«, so Gerlach.
Aus den Ländern seien viele Anregungen gekommen, um die Situation zu verbessern. Per Bundesratsinitiative sei bereits im Juni ein Antrag zur Schaffung eines MVZ-Regulierungsgesetzes in den Bundesrat eingebracht worden. Darin würden konkrete Vorschläge gemacht, wie die MVZ zu regulieren seien.
Zu den Vorschlägen aus der gemeinsamen Bundesratsinitiative von Bayern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein gehören demnach die Schaffung eines bundesweiten MVZ-Registers und einer Kennzeichnungspflicht für Träger und Betreiber auf dem Praxisschild. Dies solle die realen Besitzverhältnisse, die meist nicht ersichtlich seien, klarstellen.
Zudem sollten nach dem Willen der Länder »Konzentrationsprozesse und Monopolisierungstendenzen« begrenzt werden, indem etwa Krankenhäuser künftig nur noch beschränkt MVZ gründen dürfen, nämlich in Planungsbereichen, die ganz oder teilweise in einem Umkreis bis zu 50 Kilometer von ihrem Sitz entfernt liegen. Zudem sollen demnach die Versorgungsanteile für Haus- und Fachärzte gedeckelt werden, sowohl bezogen auf die arztgruppenbezogenen Planungsbereiche als auch auf den gesamten Bezirk der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigungen.
Auch solle die unabhängige ärztliche Berufsausübung in einem MVZ vor Kapitalinteressen geschützt werden. Hierbei seien etwa ein besonderer Abberufungs- und Kündigungsschutz für die ärztliche Leitung sowie Vorgaben zu deren Mindesttätigkeitsumfang denkbar, schlugen die Länder vor.
Gerade um die medizinische Versorgung auf dem Land zu sichern, brauche es eine rasche und effektive Regulierung. Darauf habe sie in ihrem Brief an Lauterbach gedrungen, so Gerlach. Dass bislang keiner der Vorschläge umgesetzt worden sei, verschärfe die Lage. »Mit jedem Tag, an dem Bundesminister Lauterbach die Vorschläge der Länder nicht aufgreift und endlich Regelungen vorantreibt, steigt der Anteil der investorengetragenen Versorgungszentren an den MVZ.« Investorengeführte Medizinische Versorgungszentren zu beschränken hat auch die bayerische Landesregierung aus CSU und Freien Wählern in ihren Koalitionsvertrag geschrieben.
Allein in Bayern gebe es inzwischen 1.021 MVZ. Im August 2022 waren es noch 938, das sei ein Anstieg von knapp neun Prozent. Bundesweit sehe laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung der Trend ähnlich aus: »Da verzeichnen wir 4.571 MVZ für das Jahr 2022, ein Jahr zuvor waren es noch 4.179.«