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Kinderkrankengeld
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Lauterbach plant Attest erst ab Tag 4

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat will Eltern beim Kinderkrankengeld entlasten. Krankschreibungen sollen erst ab dem vierten Krankheitstag erforderlich sein. Kinderärzte plädieren dafür, dass die Attestierungspflicht komplett wegfällt.
AutorKontaktdpa
Datum 23.10.2023  12:00 Uhr

»Wir setzen durch, dass Eltern nicht mehr am ersten Tag, an dem das Kind krank ist, zum Arzt laufen müssen, um das Kinderkrankengeld in Anspruch zu nehmen«, sagte der SPD-Politiker der »Bild am Sonntag«. Das sei unsinnige Bürokratie. »Wir können den Eltern da vertrauen. Erst ab dem vierten Krankheitstag wird der Arztbesuch notwendig.« Die Änderung solle »am besten noch in dieser Winter-Erkältungssaison« gelten.

Der Schritt gehe zwar in die richtige Richtung, sagte Thomas Fischbach, Präsident des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte, der Funke Mediengruppe. Grundsätzlich wollten die Ärztinnen und Ärzte von solchen Attestierungspflichten aber befreit werden, da die jeweilige Begründung der Eltern für die Inanspruchnahme der Kinderkrankentage für die Ärzte »oftmals schlichtweg nicht überprüfbar« sei.

Kinderkrankentage erhöht

Für erkrankte Kinder bis zwölf Jahren können sich Eltern von der Arbeit freistellen lassen. Die Krankenkasse übernimmt einen Großteil des Verdienstausfalls und zahlt Kinderkrankengeld - in der Regel 90 Prozent des Nettoverdienstes.

Mit dem Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStG) war am vergangenen Donnerstag per Omnibusverfahren erleichterte Abgaberegeln für bestimmte Kinderarzneimittel beschlossen worden. Im Zuge dessen wurde die Zahl der Tage erhöht, für die Eltern Kinderkrankengeld beantragen können. Nach Ablauf von Sonderregelungen in der Corona-Pandemie wären es ab 2024 eigentlich wieder zehn Kinderkrankentage pro Jahr und Elternteil – das Gesetz erhöht die Zahl nun für 2024 und 2025 auf jeweils 15 Tage pro Kind und Elternteil. Der Bundesrat muss dem aber noch zustimmen.

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