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BMG-Papier
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Lauterbach plant Apotheken-Reform bis Herbst 2024

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will den Apothekenmarkt liberalisieren. Der Titel seines gestern vorgestellten Reformprojekts lautet: »Versorgungssicherstellung und Fachkräftesicherung in Apotheken«. Bis Ende des Jahres sollen die Vorschläge ausgearbeitet werden, die gesetzliche Umsetzung soll voraussichtlich im dritten Quartal 2024 erfolgen.
AutorKontaktAlexander Müller
Datum 28.09.2023  14:00 Uhr

Einleitend heißt es in dem Papier aus dem Bundesgesundheitsministerium, das der PZ vorliegt: »Es besteht Handlungsbedarf, um die flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln mittelfristig zu sichern.« Die Versorgung sei zwar derzeit sichergestellt, jedoch werde sie im ländlichen Bereich häufig von nur wenigen Apotheken übernommen.

Perspektivisch könnten aber Fachkräftemangel, ein wachsendes Stadt-Land-Gefälle sowie die Abwanderung in andere Beschäftigungszweige »zu Versorgungseinschränkungen in der Fläche führen«, so die Befürchtung im Ministerium. Entsprechend sollten zeitnah Rahmenbedingungen geschaffen werden, die eine Gründung von Apothekenstandorten mit geringeren Struktur- und Personalanforderungen erleichtern, heißt es im Papier, das vier zentrale Punkte vorsieht, die auch gestern erörtert wurden.

  1. Förderung von Filial- und Zweigapotheken
    • Erhöhung der Anzahl möglicher Filialapotheken pro Hauptapotheke sowie vereinfachte Gründung von Zweigapotheken in strukturschwachen Gebieten.
    • Erleichterte räumliche Anforderungen für Filial- und Zweigapotheken: Pflicht zur Vorhaltung eines Labors, eines Rezepturherstellungsplatzes und eines Notdienstzimmers entfällt.
  2. Fachkräftesicherung
    • Erweiterte Vertretungsmöglichkeiten für erfahrene PTA in Filial- und Zweigapotheken bei Nutzung technischer Einrichtungen zur Videokonsultation (Telepharmazie).
    • Ermöglichung flexibler Öffnungszeiten, um diese an Personalressourcen und Bedürfnisse der Versorgung vor Ort anzupassen.
    • Möglichkeit der Neugründung für approbierte Apothekerinnen und Apotheker, die ihre Prüfung außerhalb Deutschlands bestanden haben. Fachkräfte aus dem Ausland können im Anerkennungsverfahren bereits wie Auszubildende für pharmazeutische Tätigkeiten eingesetzt werden.
  3. Honorierung
    • Reform der Apothekenvergütung, um Honoraranreize für strukturschwache Standorte zu schaffen.
  4. Entbürokratisierung
    • Weitere Befugnisse der Apotheken beim Austausch von Kinderarzneimitteln der Dringlichkeitsliste: Austausch der Darreichungsform, Anfertigung und Abrechnung von Rezepturen (Pflegestudiumsstärkungsgesetz).
    • Prüfung weiterer Möglichkeiten zur Entbürokratisierung bestehender Regelungen im Apothekenalltag.

ABDA-Präsidentin Gabriele Overwiening hat die Reformpläne des Ministers gegenüber der PZ scharf kritisiert. Die Hauptversammlung des Deutschen Apothekertags hat heute mit einer Resolution darauf reagiert. Unter dem Titel »Apotheken stärken! Jetzt!« untermauern die Delegierten ihre Kritik an den Lauterbachs Vorschlägen.

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