Lauterbach: Noch ein Treffen mit ABDA-Spitze |
Alexander Müller |
15.11.2024 15:32 Uhr |
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat sich mit ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening über die elektronische Patientenakte ausgetauscht. / © Imago Images/photothek
Die Ampel ist am Ende, die FDP-Minister raus, doch die Restregierung aus SPD und Grünen zieht noch bis zur vorgesehenen Neuwahl am 23. Februar durch. Das gilt auch für Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Der bangt zwar vor allem um seine Krankenhausreform, hat aber auch die Apotheken noch im Blick.
Das Apotheken-Reformgesetz (ApoRG) ist tot, das hat mittlerweile auch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) eingeräumt. Lauterbach hofft auf einen neuen Anlauf in der nächsten Legislatur.
Trotzdem hat der Noch-Minister Themen mit der Apothekerschaft zu besprechen. Relativ spontan lud Lauterbach ABDA-Präsidentin Overwiening sowie Martin Schulz, Geschäftsführer Arzneimittel, zu einem Gespräch ins BMG. Am frühen Freitagnachmittag traf man sich im Ministerium.
Zwar wurde grundsätzlich Vertraulichkeit vereinbart, ein bisschen was ließ der Minister aber doch blicken. Auf Instagram postete er: »Heute mal ein gutes Gespräch mit dem Apothekerverband. Die elektronische Patientenakte (EPA) für Alle kommt nach 20 Jahren Stillstand im Januar 25. Die Apotheken sind optimal geeignet, die Patienten bei der Nutzung der EPA zu unterstützen. Das ist Konsens.«
Laut Overwiening hat die EPA das Potenzial, die Versorgung der Menschen nachhaltig zu verbessern. »Für Patientinnen und Patienten wird die Versorgung greifbarer. Und für die Heilberufler wird sie transparenter, wodurch sich neue Vernetzungsmöglichkeiten ergeben. Die Apotheken vor Ort können bei der nun anstehenden Einrichtung aber auch bei der Anwendung dieser neuen, digitalen Versorgungskomponente eine wichtige Rolle spielen. Insbesondere können wir Apotheker und Apothekerinnen die Medikationsdaten analysieren und mit Hilfe des eMPs die Arzneimitteltherapien sicherer machen.«
Am 15. Januar 2025 wird die »EPA für alle« schrittweise eingeführt, zunächst in Modellregionen Franken und Hamburg. Die Apotheken sollen bei der Befüllung helfen. Ihre Beteiligung ist in § 346 Sozialgesetzbuch V (SGB V) geregelt, der mit dem Digital-Gesetz (DigiG) neu gefasst wurde: »Apotheker haben bei der Abgabe eines Arzneimittels die Versicherten bei der Verarbeitung arzneimittelbezogener Daten in der elektronischen Patientenakte zu unterstützen«, heißt es dort. Sie müssen bestimmte Daten des Versicherten in der EPA speichern, soweit der Versicherte diesem Zugriff nicht widersprochen hat. Aufgaben in diesem Zusammenhang können auf pharmazeutisches Personal übertragen werden.
Die Apotheken sollen diese Leistung nicht umsonst erbringen, sondern gemäß § 346 Absatz 4 SGB V »eine zusätzliche Vergütung« erhalten. Die Höhe des neuen Honorars müssen der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV) und der Deutsche Apothekerverband (DAV) aushandeln.