Lauterbach kündigt 14 neue Gesetzesinitiativen an |
| Melanie Höhn |
| 05.07.2023 16:00 Uhr |
Lauterbach sprach von sehr bedeutsamen und grundsätzlichen Reformen, die angegangen würden. / Foto: IMAGO/Bernd Elmenthaler
Sechs der geplanten Gesetzesvorhaben sollen noch in der zweiten Jahreshälfte 2023 und acht in der ersten Jahreshälfte 2024 in Angriff genommen werden. Zunächst geht es nach Angaben von Lauterbach im zweiten Halbjahr 2023 um die geplante Krankenhausreform, die über die Sommerpause erarbeitet werden soll.
Geplant sind daneben ein Gesetz zur hochschulischen Pflegeausbildung, ein Digitalgesetz, ein Gesundheitsdatennutzungsgesetz sowie das sogenannte Versorgungsgesetz I zur Stärkung der Kommunen in der Gesundheitsversorgung und ein Cannabisgesetz. Wie sich Bundesgesundheitsminister Lauterbach den Anbau und die Abgabe von Cannabis vorstellt, geht aus dem »Entwurf zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften« hervor, der im Mai öffentlich wurde. Demnach will das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die »gemeinschaftliche Erzeugung und Abgabe von Cannabis für den Eigenkonsum« ausschließlich in nicht gewinnorientierten »Anbauvereinigungen« erlauben. Ein Verkauf in Apotheken oder durch andere gewerbliche Anbieter soll laut Gesetzentwurf nicht zulässig sein.
Im zweiten Halbjahr 2024 stehen sodann das Notfallversorgungsgesetz, das Versorgungsstärkungsgesetz II, das Gesundheitssicherstellungsgesetz, ein Gesetz für die Lebendorganspende, ein Berufereformgesetz, ein Medizinregistergesetz, die Errichtung der Digitalagentur sowie die Errichtung des Bundesinstituts für öffentliche Gesundheit auf dem Plan. Lauterbach sprach von sehr bedeutsamen und grundsätzlichen Reformen, die angegangen würden.