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GVSG-Entwurf
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Lauterbach hält an Kiosken fest 

In einem kürzlich bekanntgewordenen Referentenentwurf zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) plant Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) die Gründung sogenannter Gesundheitskioske. Außerdem sollen homöopathische Arzneimittel nicht länger von den Krankenkassen finanziert werden.
AutorKontaktLukas Brockfeld
Datum 18.01.2024  17:40 Uhr
Lauterbach hält an Kiosken fest 

Die geplanten Gesundheitskioske gehören zu den umstrittensten Neuerungen, mit denen Karl Lauterbach die Gesundheitsversorgung in Deutschland verbessern will. In einem Referentenentwurf zum geplanten Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz tauchen die Kioske erneut auf. Sie sollen in strukturell benachteiligten Regionen sowie in  Stadtteilen mit einem hohen Anteil an sozial benachteiligten Personen ein niedrigschwelliges Beratungs- und Behandlungsangebot bieten. 

Zwischenzeitlich hatte Lauterbach das ambitionierte Ziel von 1.000 neuen Gesundheitskiosken angegeben. Der GVSG Entwurf ist deutlich bescheidener: Im Jahr 2024 sollen demnach 30 Gesundheitskioske entstehen, bis 2027 soll die Zahl auf etwa 220 anwachsen. Die Gesamtkosten der Kioske sollen zu 74,5 Prozent von den Krankenkassen getragen werden, die Kommunen übernehmen 20 Prozent der Kosten und die privaten Krankenversicherungen 5,5 Prozent. 

Die Gesundheitskioske sollen von einer Pflegekraft geleitet werden und allen Menschen, unabhängig von ihrem Versicherungsstatus, offen stehen. Die Patientinnen und Patienten können sich hier primär beraten lassen, außerdem sollen »einfache medizinischer Routineaufgaben« durchgeführt werden. Unter Umständen können die Kioske auch als mobile Leistungsorte, etwa in Bussen, errichtet werden. 

Nein zur Homöopathie 

Auch die Homöopathie hat es in den GVSG-Entwurf geschafft. Das Gesundheitsministerium hält offenbar daran fest, die Arzneimittel aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen zu streichen. Zur Begründung heißt es: »Für die Wirksamkeit homöopathischer und anthroposophischer Arzneimittel und Leistungen liegt keine hinreichende wissenschaftliche Evidenz vor. Die Nutzung von Homöopathika und Anthroposophika sowie homöopathischer Leistungen sollte daher ausschließlich auf der eigenverantwortlichen Entscheidung der Versicherten zur Finanzierung dieser Leistungen beruhen und nicht vom Versichertenkollektiv der Krankenkasse(n) finanziert werden.« Das BMG will mit der Streichung einen mittleren zweistelligen Millionenbetrag sparen. 

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