Pharmazeutische Zeitung online
GVSG-Entwurf

Lauterbach hält an Kiosken fest 

In einem kürzlich bekanntgewordenen Referentenentwurf zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) plant Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) die Gründung sogenannter Gesundheitskioske. Außerdem sollen homöopathische Arzneimittel nicht länger von den Krankenkassen finanziert werden.
Lukas Brockfeld
18.01.2024  17:40 Uhr
Lauterbach hält an Kiosken fest 

Die geplanten Gesundheitskioske gehören zu den umstrittensten Neuerungen, mit denen Karl Lauterbach die Gesundheitsversorgung in Deutschland verbessern will. In einem Referentenentwurf zum geplanten Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz tauchen die Kioske erneut auf. Sie sollen in strukturell benachteiligten Regionen sowie in  Stadtteilen mit einem hohen Anteil an sozial benachteiligten Personen ein niedrigschwelliges Beratungs- und Behandlungsangebot bieten. 

Zwischenzeitlich hatte Lauterbach das ambitionierte Ziel von 1.000 neuen Gesundheitskiosken angegeben. Der GVSG Entwurf ist deutlich bescheidener: Im Jahr 2024 sollen demnach 30 Gesundheitskioske entstehen, bis 2027 soll die Zahl auf etwa 220 anwachsen. Die Gesamtkosten der Kioske sollen zu 74,5 Prozent von den Krankenkassen getragen werden, die Kommunen übernehmen 20 Prozent der Kosten und die privaten Krankenversicherungen 5,5 Prozent. 

Die Gesundheitskioske sollen von einer Pflegekraft geleitet werden und allen Menschen, unabhängig von ihrem Versicherungsstatus, offen stehen. Die Patientinnen und Patienten können sich hier primär beraten lassen, außerdem sollen »einfache medizinischer Routineaufgaben« durchgeführt werden. Unter Umständen können die Kioske auch als mobile Leistungsorte, etwa in Bussen, errichtet werden. 

Nein zur Homöopathie 

Auch die Homöopathie hat es in den GVSG-Entwurf geschafft. Das Gesundheitsministerium hält offenbar daran fest, die Arzneimittel aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen zu streichen. Zur Begründung heißt es: »Für die Wirksamkeit homöopathischer und anthroposophischer Arzneimittel und Leistungen liegt keine hinreichende wissenschaftliche Evidenz vor. Die Nutzung von Homöopathika und Anthroposophika sowie homöopathischer Leistungen sollte daher ausschließlich auf der eigenverantwortlichen Entscheidung der Versicherten zur Finanzierung dieser Leistungen beruhen und nicht vom Versichertenkollektiv der Krankenkasse(n) finanziert werden.« Das BMG will mit der Streichung einen mittleren zweistelligen Millionenbetrag sparen. 

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa