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Versäumte Arzttermine

Lauterbach für Disziplin statt Strafzahlungen

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) fordert von den Krankenkassen Strafzahlungen für Patienten, wenn diese Termine ausfallen lassen. Bundesgesundheitsminister Lauterbach plädiert hingegen für mehr Disziplin, die Kassen für besseres Terminmanagement.
Cornelia Dölger
11.09.2024  15:20 Uhr

Wenn Patienten unentschuldigt einen Arzttermin versäumen, ist das für die Praxen ärgerlich und kostet Geld. Laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) kommt es viel zu häufig vor und muss sich ändern. Die Kassenärzte plädieren daher für eine einschneidende Maßnahme: eine Strafgebühr für Patientinnen und Patienten, die Termine versäumen, ohne rechtzeitig abgesagt zu haben.

Bezahlen sollen diese Strafgebühren die Krankenkassen, so der Vorschlag, den KBV-Chef Andreas Gassen gegenüber der »Bild«-Zeitung machte. Termine könnten nunmal nicht zweimal vergeben werden. Daher sei eine Ausfallgebühr der Krankenkassen angemessen.

Das sieht Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) anders. Wie die Onlineausgabe des »Spiegel« schreibt, weise der Minister die Forderung der KBV zurück. Geldstrafen seien der falsche Weg, teilte demnach der SPD-Politiker am Dienstag mit.

Lauterbach ließ wissen, dass er »einen klaren Appell« an die Patientinnen und Patienten richte: »Lassen Sie keine Termine ausfallen, ohne dass sie den Arzt ausreichend früh informiert haben.«

AOK-BV-Chefin Reimann: Erinnerungsservices könnten helfen

Die Kassen sind in dieser Sache auf Lauterbachs Seite und fordern statt der Strafzahlung besseres Terminmanagement in den Praxen, etwa mit Erinnerungsservices, wie Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, vorschlägt. Es sei unsolidarisch, die Versichertengemeinschaft für nicht wahrgenommene Arzttermine aufkommen zu lassen.

Viele Arztpraxen, insbesondere solche mit hausärztlicher Versorgung, seien überfüllt, so Lauterbach laut »Spiegel« weiter. Der Grund dafür liege in der überbordenden Bürokratisierung beim Honorar sowie in der Budgetierung der Praxen, so der Minister mit Verweis auf das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG), das diese Budgetierung bekanntlich abschaffen soll.

Das GSVG befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren. Erst vorige Woche kam dazu scharfe Kritik vom Bundesrechnungshof (BRH). Die Prüfer hatten in ihrem Bericht unter anderem das GVSG im Visier. Geplante Schritte wie die Entbudgetierung setzten Fehlanreize in der kassenärztlichen Versorgung, so die Kritik. Der entsprechende Bericht liegt inzwischen beim Haushaltsausschuss des Bundestags. 

 

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