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Noch kein Kabinettsbeschluss

Lauterbach: ApoRG kommt zum Jahreswechsel

Das Bundeskabinett hat heute vier Gesetzesentwürfe von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) beschlossen – das Apotheken-Reformgesetz (ApoRG) wurde vertagt. Es soll aber direkt nach der Sommerpause beschlossen werden und zum Jahreswechsel in Kraft treten, kündigte der Minister an.
Alexander Müller
17.07.2024  13:08 Uhr

Lauterbach sprach von der großen Aufholjagd, die im Gesundheitswesen aufgrund von Versäumnissen in der Vergangenheit zu bewältigen sei. 15 Gesetze habe das Bundesgesundheitsministerium (BMG) schon durchgebracht, mindestens noch einmal so viele seien nötig. »Sonst ist diese Aufholjagd, diese Runderneuerung nicht zu schaffen«, so Lauterbach.

Heute hat das Kabinett unter anderem das Gesetz zur Notfallreform beschlossen. Damit sollen Verträge von Notfallpraxen mit Versorgungsapotheken ermöglicht werden. Ebenfalls durchs Kabinett gebracht hat Lauterbach sein Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz (GDAG) sowie das Gesetz zur Stärkung der öffentlichen Gesundheit, das den Aufbau des Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM) vorsieht. Und viertens wurde im Kabinett ein Drittes Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes beschlossen, welches die Regelungen zur Lebendorganspende novelliert und sogenannte Überkreuzspenden von Nieren ermöglicht.

Bereits gestern Nachmittag hatte sich abgezeichnet, dass es der vorläufige Kabinettsentwurf zum ApoRG nicht in die Beratung schaffen würde. Die Rechtsförmlichkeitsprüfung im Bundesjustizministerium (BMJ) dauerten noch an, bestätigte Lauterbach gegenüber der PZ. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) befindet sich aktuell im Urlaub.

Lauterbach zeigte sich aber zuversichtlich, dass das Apotheken-Reformgesetz am 21. August vom Kabinett beschlossen wird.

Überarbeitete Version des Entwurfs

In einer überarbeiteten Version des Kabinettsentwurfs gibt es noch eine Änderung. Demnach soll die Regelung für ausländische Fachkräfte gestrichen werden. Ursprünglich sollten adäquate Anerkennungsmöglichkeiten für Fachkräfte ermöglicht werden, die ohne abgeschlossenes Pharmaziestudium nach Deutschland kommen und aufgrund von Konflikten im Ausbildungsstaat ihre Ausbildung nicht abschließen konnten. Diesen Fachkräften sollte die Aufnahme apothekerlicher Tätigkeiten ermöglicht werden.

Denkbar wäre, dass dieser Passus in der überarbeiteten Version gestrichen wurde, weil das Gesetz ansonsten im Bundesrat zustimmungspflichtig gewesen wäre. Hintergründe hierzu sind aber noch nicht bekannt.

Ansonsten gibt es im überarbeiteten Kabinettsentwurf keine gravierenden Änderungen – aber eine nicht unbedeutende Schönheitskorrektur. Immerhin wird jetzt in der Einleitung transparent gemacht, woher der geplante Zuschuss zum Notdienstfonds kommt: Der Zuschuss zu den pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) wird um denselben Betrag gekürzt.

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