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G-BA-Beschluss

Läusespray wird jetzt erstattet

Das Medizinprodukt NYDA® Läusespray wird verordnungsfähig. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen.
Jennifer Evans
04.12.2019  12:06 Uhr

Der G-BA hat in seiner Sitzung am 7. November entschieden, NYDA Läusespray in die Arzneimittelversorgung aufzunehmen. Die entsprechende Änderung der Arzneimittel-Richtlinie trat mit dem Beschlussdatum in Kraft. Das Präparat fällt demnach unter sogenannte »medizinisch notwendige Fälle« und kommt zur Behandlung bei Kopflausbefall zum Einsatz. Erstattet wird es künftig für Kinder bis zum 12. Lebensjahr und für Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr mit Entwicklungsstörungen. Seine Entscheidung begründet der Ausschuss unter anderem mit einer Konkretisierung der »medizinisch notwenigen Fälle« seitens des Antragstellers. Die Verordnungsfähigkeit ist zunächst bis zum 6. Dezember 2022 befristet.

Aufgabe des G-BA ist es festzulegen, in welchen Fällen Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen, die als Medizinprodukte zur Anwendung am menschlichen Körper bestimmt sind, ausnahmsweise von den Kassen erstattet werden dürfen. Kriterien dafür sind unter anderem, ob der diagnostische und therapeutische Nutzen dem Stand medizinischer Erkenntnisse entspricht oder ob Alternativen auf dem Markt verfügbar sind. Auch muss das Produkt bereits gemäß Medizinproduktegesetz verkehrsfähig sein.

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