Läusespray wird jetzt erstattet |
Jennifer Evans |
04.12.2019 12:06 Uhr |
Für die nächsten drei Jahre erstatten die Krankenkassen das Läusespray, das bei Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr eingesetzt wird. / Foto: Adobe Stock/RioPatuca Images
Der G-BA hat in seiner Sitzung am 7. November entschieden, NYDA Läusespray in die Arzneimittelversorgung aufzunehmen. Die entsprechende Änderung der Arzneimittel-Richtlinie trat mit dem Beschlussdatum in Kraft. Das Präparat fällt demnach unter sogenannte »medizinisch notwendige Fälle« und kommt zur Behandlung bei Kopflausbefall zum Einsatz. Erstattet wird es künftig für Kinder bis zum 12. Lebensjahr und für Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr mit Entwicklungsstörungen. Seine Entscheidung begründet der Ausschuss unter anderem mit einer Konkretisierung der »medizinisch notwenigen Fälle« seitens des Antragstellers. Die Verordnungsfähigkeit ist zunächst bis zum 6. Dezember 2022 befristet.
Aufgabe des G-BA ist es festzulegen, in welchen Fällen Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen, die als Medizinprodukte zur Anwendung am menschlichen Körper bestimmt sind, ausnahmsweise von den Kassen erstattet werden dürfen. Kriterien dafür sind unter anderem, ob der diagnostische und therapeutische Nutzen dem Stand medizinischer Erkenntnisse entspricht oder ob Alternativen auf dem Markt verfügbar sind. Auch muss das Produkt bereits gemäß Medizinproduktegesetz verkehrsfähig sein.