Länder wollen Cannabis-Legalisierung ausbremsen |
Unter den Ländern formiert sich Widerstand gegen die teilweise Legalisierung von Cannabis zum 1. April. / Foto: Adobe Stock/Michael
Unter den Ländern formiert sich Widerstand gegen die teilweise Legalisierung von Cannabis zum 1. April. Drei damit befasste Ausschüsse der Länderkammer empfehlen, das vom Bundestag im Februar beschlossene Gesetz in den Vermittlungsausschuss zu schicken.
Der federführende Gesundheitsausschuss schlägt unter anderem vor, das Inkrafttreten des gesamten Gesetzes auf den 1. Oktober zu verlegen. Auch der Innen- und der Rechtsausschuss führen in ihren Empfehlungen Einwände an. Vergangene Woche hatte auch Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann eine Verschiebung gefordert.
Dagegen empfiehlt der Verkehrsausschuss, das Gesetz passieren zu lassen. Inwiefern das Plenum des Bundesrats den Empfehlungen der Ausschüsse folgt, muss sich in der Abstimmung am 22. März zeigen.
Nach dem Gesetz der Ampelkoalition sollen Besitz und Anbau der Droge mit zahlreichen Vorgaben für Volljährige zum Eigenkonsum legal werden. Erlaubt werden sollen zum 1. Juli auch nicht-kommerzielle «Anbauvereinigungen» zum gemeinschaftlichen Anbau.
Das Gesetz ist im Bundesrat nicht zustimmungsbedürftig. Die Länderkammer könnte aber den gemeinsamen Vermittlungsausschuss mit dem Parlament anrufen und das Verfahren so abbremsen.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte sich bereits gegen Verzögerungen gewandt und für ein Inkrafttreten am 1. April geworben. Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats fordert unter anderem, im Gesetz festgelegte Mengenbegrenzungen für den legalen Besitz von Cannabis zu reduzieren - aufgrund der Folgen besonders für junge Menschen bis 25 Jahre.
Damit Suchthilfeangebote und Behörden ausreichend Zeit für Lösungen zum Umgang mit immens gesteigerten Anforderungen haben, sei ein Inkrafttreten des gesamten Gesetzes erst zum 1. Oktober 2024 vorzusehen.
Dabei argumentiert der Ausschuss auch, dass eine Legalisierung und die damit verbundene Straffreiheit ab 1. April dazu führten, dass zunächst nur illegal erworbenes Cannabis mit sich geführt werden könne. »Denn zum 1. April 2024 wird es noch keine Ernte oder getrocknetes Material von im Eigenanbau erzeugten Cannabis geben können.«
Der Lebenszyklus legal angebauter Pflanzen sei zu dann nicht beendet, er könne erst dann legal beginnen. »Ein konsequenter Vollzug ist daher nur möglich, wenn das Inkrafttreten des Cannabisgesetzes so geregelt ist, dass nur legal angebautes Cannabis im öffentlichen Raum mitgeführt werden kann.« Auch für eine effektive Prävention werde ausreichend Zeit zur Vorbereitung benötigt.