| Cornelia Dölger |
| 24.11.2025 12:28 Uhr |
Die Ausbildungserlaubnis sei praktisch nicht umsetzbar, da der Apothekerberuf stark von nationalen Rechtsvorschriften geprägt sei, die sich international erheblich unterscheiden. Ausländische Besonderheiten könnten nicht durch deutsche Berufsangehörige vermittelt werden. Stattdessen sollte die Problematik unvollständiger Ausbildungen über angepasste Anrechnungsvorschriften gelöst werden; die Regelungen zur Ausbildungserlaubnis sollten entfallen.
Die Bundesregierung kann nun eine Gegenäußerung vorlegen. Danach folgt die erste Lesung im Bundestag, voraussichtlich im Dezember. Ob und welche Änderungen in das Gesetz gelangen, entscheidet der Bundestag. Weil das Gesetz Änderungen in Approbationsordnungen und Berufszulassungen eingreift, betrifft es die Länderkompetenzen und ist daher zustimmungsbedürftig; ohne Zustimmung des Bundesrats kann es nicht in Kraft treten. Das Inkrafttreten ist für 2026 geplant.