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Bundesrat
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Länder wollen Änderungen bei beschleunigten Berufsabschlüssen

Der Bundesrat hat grundsätzlich grünes Licht für die Pläne des Bundesgesundheitsministeriums gegeben, ausländische Berufsabschlüsse leichter anzuerkennen. Für das Gesetz zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen wollen die Länder aber noch Änderungen. Die Stellungnahme ist allerdings unverbindlich.
AutorCornelia Dölger
Datum 24.11.2025  12:28 Uhr
Länder wollen Änderungen bei beschleunigten Berufsabschlüssen

Der angespannten Fachkräftelage will das Bundesgesundheitsministerium (BMG) mit Erleichterungen und Vereinfachungen bei den Anerkennungsverfahren für im Ausland erworbene Berufsqualifikationen begegnen. Das BMG hat unter anderem die Bundes-Apothekerordnung (BApO) im Blick und sieht etliche Änderungen vor. Etwa soll Antragstellenden ermöglicht werden, direkt eine Kenntnisprüfung abzulegen. Die aufwändige Gleichwertigkeitsprüfung wäre dann nur noch optional: Abschlüsse aus Drittstaaten müssten damit nicht mehr Einzelprüfungen unterzogen werden, um festzustellen, ob diese der deutschen Ausbildung gleichwertig sind.

Der Bundesrat schlägt in seiner Stellungnahme zum Regierungsentwurf Nachbesserungen vor. So solle die geplante Einführung der direkten Kenntnisprüfung mit klaren Standards zur Qualität und Vergleichbarkeit der Prüfungen kombiniert werden. Prüfungsinhalte und -verfahren sollten eindeutig geregelt sein. Es solle sichergestellt werden, dass die Prüfungen tatsächlich die nötigen Kenntnisse für die Berufsausübung abdecken.

Um Fachkräfte schneller in den Arbeitsmarkt zu integrieren, sieht der Entwurf vor, die rechtlichen Voraussetzungen für eine »Möglichkeit einer partiellen Berufserlaubnis für den ärztlichen, zahnärztlichen und pharmazeutischen Beruf« zu schaffen. Damit solle dem Artikel 4f der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen Rechnung getragen werden. Der teilweise Zugang soll demnach Personen mit einer Berufsqualifikation, die nur teilweise der deutschen Berufsqualifikation entspricht, die Ausübung des Berufs im Umfang dieses Teils ermöglichen.

Veto gegen geplante Ausbildungserlaubnis

Die Betreffenden führen in diesem Fall die Berufsbezeichnung ihres Herkunftsstaates unter Nennung dieses Staates. Wichtig sei, dass die Patientinnen und Patienten erkennen könnten, dass sie von Personen behandelt werden, deren Qualifikation nur zum Teil der deutschen entspricht, heißt es im Gesetzentwurf.

Die Länder erkennen hier die Notwendigkeit an, die EU-Vorgaben umzusetzen und Fachkräfte schneller in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Es brauche aber Nachbesserungen bei der Qualitätssicherung. 

Gegen die geplante Einführung einer Ausbildungserlaubnis für Apothekerinnen und Apotheker hegen die Länder allerdings »erhebliche Bedenken«. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Personen, die ihr Hochschulstudium im Ausland abgeschlossen, aber die praktische Ausbildung noch nicht beendet haben, eine Ausbildungserlaubnis erhalten können. Schon bei den Ärzten habe sich eine ältere, identisch geregelte Ausbildungserlaubnis als »nicht praxistauglich« erwiesen, weil die Erteilung der Berufserlaubnis davon abhänge, dass Zusicherungen der Behörden des Ausbildungslandes vorgelegt werden, die oftmals schwer oder gar nicht zu beschaffen seien, so die Länderkammer in ihrer Stellungnahme.

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