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Gemeinsame Stellungnahme 
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Länder kritisieren Krankenhausreform 

Nach monatelangem Ringen liegt ein Gesetzentwurf für eine Neuaufstellung der Kliniken in Deutschland auf dem Tisch. Die Länder schicken dazu jetzt eine einstimmige Antwort und üben Kritik an den Plänen des Bundesgesundheitsministers. 
AutorKontaktPZ
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Datum 30.04.2024  17:00 Uhr

Die Länder fordern in einer gemeinsamen Stellungnahme Änderungen an der geplanten Krankenhausreform von Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD). Bisher seien weder die Ausgestaltung der gewünschten Vergütungssystematik noch deren Auswirkungen klar, sagte die Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz, Kerstin von der Decken (CDU) aus Schleswig-Holstein, am Dienstag.

Unzureichend berücksichtigt sei auch die Finanzierung bedarfsnotwendiger kleiner Krankenhäuser. Es bestehe Einigkeit unter allen Ländern, dass der Bund rasch umfassende Änderungen am Entwurf vornehmen müsse. Die Einstimmigkeit verdeutliche, dass parteipolitische Erwägungen hier irrelevant seien.

Die Länder legten nun eine Stellungnahme zu einem kürzlich vorgestellten Entwurf für die Reform vor. Sie fordern darin auch, dass das Gesetz zustimmungsbedürftig im Bundesrat angelegt sein müsse. Lauterbachs Pläne zielen darauf, die Vergütung mit Pauschalen für Behandlungsfälle zu ändern, um Kliniken von dem finanziellen Druck zu befreien, immer mehr Fälle annehmen zu müssen. Künftig sollen sie 60 Prozent der Vergütung allein schon für das Vorhalten von Angeboten bekommen.

Grundlage der Finanzierung durch die Krankenkassen sollen genauer definierte Leistungsgruppen mit einheitlichen Qualitätsvorgaben sein. Das Bundeskabinett soll sich voraussichtlich am 8. Mai mit dem Gesetzentwurf befassen.

Gefahr für staatliche Daseinsvorsorge

»Bisher sind weder die Ausgestaltung der gewünschten Vergütungssystematik noch deren Auswirkungen klar. Auch ist die Finanzierung bedarfsnotwendiger kleiner Krankenhäuer unzureichend berücksichtigt«, kritisierte Kerstin von der Decken. Zudem enthalte der Entwurf ökonomische Fehlanreize, die versorgungsgefährdend seien. Eine gute Reform könne nur mit der Expertise der Bundesländern gelingen. 

»Krankenhäuser sind neben Schulen die zentralen Stützen staatlicher Daseinsvorsorge – insbesondere im

ländlichen Raum«, betonte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. Lauterbachs bisherige Vorschläge seien eine Gefahr für die Kliniken. »Ich bin daher sehr glücklich, dass sich die 16 Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder einig sind: Wir brauchen eine Krankenhausreform, die nachhaltige Versorgungssicherheit schafft. Hierfür werden wir uns gemeinsam einsetzen und haben dem Bundesgesundheitsminister unsere Vorschläge unterbreitet.«

Die Länder haben ihre Verbesserungsforderungen in Form konkreter Änderungen am Referentenentwurf in einem ausführlichen Papier formuliert. Zu den Kritikpunkten zählen beispielsweise: 

  • Fehlende Auswirkungsanalyse trotz ausdrücklicher Vereinbarung zwischen Bund
    und Ländern
  • Keine Klarheit zur Sicherung einer auskömmlichen Finanzierung der bedarfsnotwendigen Krankenhäuser
  • Fehlende Ausgestaltung der Vergütungssystematik
  • Unzureichende Berücksichtigung kleiner bedarfsnotwendiger Krankenhäuser
  • Versorgungssicherheit gefährdende Anreize zur Fehl- beziehungsweise Minderleistung
  • Bürokratieaufbau in hohem Maße
  • Praxisuntaugliche Fristen für das Prüfverfahren des Medizinischen Dienstes
  • Zu kurze Zeitspannen für die Krankenhausplanungsbehörden und Kliniken
  • Unsichere Voraussetzungen für sektorenübergreifende Einrichtungen
  • Fehlende Zustimmungspflichtigkeit des KHVVG im Bundesrat
  • Fehlende Finanzverantwortung des Bundes beim Transformationsfonds
  • Nichtzulässigkeit von erforderlichen Kooperationen

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