Länder fordern strengere Regeln für Cannabis-Rezepte |
Ev Tebroke |
18.06.2025 12:15 Uhr |
Per Online-Fragebogen zum Cannabis-Rezept: Seit Medizinalcannabis nicht mehr unter das Betäubungsmittelgesetz fällt, boomt der Handel über Online-Plattformen. / © Adobe Stock/H_Ko
Immer mehr Online-Plattformen nehmen nicht nur Rezept-Bestellungen an, sondern besorgen auch gleich das gewünschte Rezept. Insbesondere beim Bezug von Medizinalcannabis braucht es für eine Verschreibung oft nur ein paar Kreuze auf einem Online-Fragebogen und schon sind die gewünschten Blüten auf dem Weg in den heimischen Postkasten. Zuletzt hatte die Bundesapothekerkammer (BAK) per Resolution vor dem sorglosen Umgang mit der Verschreibungspflicht gewarnt.
Die ärztliche Entscheidung einer Arzneimitteltherapie mutiere zu einem reinen Bestellvorgang durch den Nutzer oder die Nutzerin, so die Kritik. »Diese Entwicklung unterläuft den Sinn und Zweck der Verschreibungspflicht und gefährdet das Bewusstsein für die Notwendigkeit der medizinischen Indikationsstellung.«
Nun gibt es politische Rückendeckung aus den Bundesländern. Deren Gesundheitsministerinnen und -minister fordern die Regierung per Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) auf, Verschreibungen von Medizinalcannabis nur noch zu ermöglichen, wenn der Patient oder die Patientin zuvor persönlichen Arztkontakt hatte. Nach dem Willen der Länder soll dazu das Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) entsprechend justiert werden. Als Grund nennen sie den Boom solcher Bestell-Online-Plattformen.
Angesichts der massiven Zunahme von ärztlichen Online-Verschreibungen von Cannabis zu medizinischen Zwecken ohne vorherige persönliche ärztliche Erstkonsultation, sei es aus Gründen des Gesundheitsschutzes erforderlich, das MedCanG zu ändern, heißt es in dem Beschluss. Das Gesetz solle vorsehen, »dass Cannabis zu medizinischen Zwecken von Ärztinnen und Ärzten nur nach persönlicher Erstkonsultation und nur dann verschrieben werden darf, wenn die Anwendung medizinisch begründet ist. Hilfsweise könnte die Anwendung von Medizinialcannabis in Form von Cannabisblüten zurück ins Betäubungsmittelgesetz überführt werden«, so die Forderung.
Darüber hinaus fordern die Länder die Regierung auf, Leitplanken für die Telemedizin zu entwickeln. Diese sollten sicherstellen, dass Telemedizin ihr Potenzial zur Entlastung von Ärztinnen und Ärzten entfalten kann. »Zugleich muss Plattformen vorgebeugt werden, deren Fokus weniger auf ärztlicher Versorgung und primär auf Gewinnerzielung liegt – etwa durch die schnelle Ausstellung von Verschreibungen gegen Entgelt ohne angemessene ärztliche Beratung.«
Besonders die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR), bekannt für ihren unermüdlichen juristischen Kampf gegen diverse Verkaufs- und Werbepraktiken von Versendern, war in der Vergangenheit verstärkt gegen solche Plattformen vorgegangen. Zuletzt hatte sie erfolgreich einen Apotheker abgemahnt.
Auch die Ärztekammer Nordrhein hatte sich gegen solche Online-Verschreibungen ausgesprochen. Es sei ein »unvorhergesehener Effekt der Teillegalisierung«, dass immer mehr Menschen, die Cannabis zu Genusszwecken konsumierten, dieses über Privatrezepte aus dem Internet beziehen würden.
Medizinalcannabis fällt seit dem 1. April 2024 nicht mehr unter das Betäubungsmittelgesetz.