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Honorar-Verordnung
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Kritik an Umgehung des Bundestags

Das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) wurde von der Regierung abgesegnet. Die SPD sieht die Reform als »klares Signal« für eine Apothekenstärkung. Die Linke kritisiert, dass die Bundesregierung sich »vor der zentralen Finanzfrage« drücke.
AutorCornelia Dölger
Datum 18.12.2025  15:30 Uhr

SPD-Gesundheitssprecher Christos Pantazis zeigte sich mit dem gestern beschlossenen Entwurf zufrieden. Es zeige den Anspruch, die Rahmenbedingungen insbesondere von kleinen Apotheken zu verbessern und ein stabiles Apothekennetz zu sichern. Das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) sende ein »klares Signal: Die Apotheken vor Ort sind und bleiben ein unverzichtbarer Pfeiler der Arzneimittelversorgung«, so Pantazis. Ein wesentlicher Bestandteil der Reform sei der Abbau von Bürokratie sowie die Stärkung der Eigenverantwortung der Apothekeninhaberinnen und -inhaber. Zudem werde veränderten Versorgungsbedarfen Rechnung getragen.

Die Unterstützung der Apotheken vor Ort sei der SPD-Fraktion »ein zentrales politisches Anliegen«. Die Apotheken hätten bereits während der Pandemie bewiesen, wie unverzichtbar sie für eine flächendeckende Versorgung seien. Mit der Reform sollten »die richtigen Voraussetzungen für eine stabile, moderne und patientennahe Arzneimittelversorgung« geschaffen werden.

Viel Luft nach oben sieht hingegen die Opposition. »Wer ein Apothekengesetz ohne gesetzlich verankerte Honorarregelung im Kabinett verabschiedet, drückt sich vor der zentralen Finanzfrage«, so Linken-Gesundheitssprecher Ates Gürpinar zur PZ. »Die Regelung durch Verordnungen entzieht dem Bundestag bei diesem wichtigen Punkt die Verantwortung.« Für die Apotheken bedeute dieser Schritt »erneut Unsicherheit statt Planungssicherheit«. Neben der Erhöhung des Honorars plädierte Gürpinar für eine gesetzliche Regelung, die eine dynamische Anpassung beinhaltet.

Das Bundeskabinett hatte gestern das ApoVWG beschlossen. Honorarreformen sollen parallel mit einer Verordnung auf den Weg gebracht werden. Diese muss nicht vom Bundestag beschlossen werden, sondern kann in Kraft treten, wenn sie den Bundesrat passiert hat.

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