Kritik an drohender Ethanol-Gefahreneinstufung |
Melanie Höhn |
15.01.2025 16:00 Uhr |
Die uneingeschränkte Nutzung von Ethanol als Desinfektionsmittel sei zur Infektionsprävention unerlässlich, erklärten die Verbände in einer gemeinsamen Stellungnahme. / © imago images/Future Image
Aktuell prüft die europäischen Chemikalienagentur (ECHA), ob von dem Stoff Ethanol Gefahren für die menschliche Gesundheit und die Umwelt ausgeht. Diese Risikobewertung ist nun in eine entscheidende Phase getreten: Im kommenden Jahr könnte Ethanol von der ECHA als reproduktionstoxisch gemäß der Kategorie 2 oder sogar als sogenannter CMR-Stoff der höchsten Gefahrenkategorie 1, also als kanzerogen (C), mutagen (M) und reproduktionstoxisch (R) eingestuft werden.
Bereits im November 2024 warnten der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI), der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed), der Industrieverband Hygiene & Oberflächenschutz (IHO) und der Verband der Diagnostica-Industrie (VDGH) in einer gemeinsamen Stellungnahme vor der geplanten Risikoeinstufung.
Auch die ABDA, die Bundesärztekammer, die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Bundeszahnärztekammer, die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung sowie die Deutsche Krankenhausgesellschaft betrachten diese Entwicklung mit großer Sorge und haben sich nun in einer gemeinsamen Stellungnahme an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) gewandt. Die Verbände äußerten die »dringende Bitte«, dass sich der Gesundheitsminister dieser Thematik, sowohl national als auch insbesondere auf europäischer Ebene, annimmt, um Ethanol als Wirkstoff für Desinfektionsmittel zu erhalten.
»Aufgrund seiner überlegenen Wirksamkeit ist Ethanol als Desinfektionsmittel in Arzt- und Zahnarztpraxen sowie in Krankenhäusern von essenzieller Bedeutung für einen wirksamen Infektionsschutz«, heißt es darin. Ethanol sei sowohl für den Schutz der Patientinnen und Patienten als auch des Gesundheitspersonals unabdingbar.
Zudem sei Ethanol seit nahezu 50 Jahren von der WHO als »unverzichtbares Arzneimittel« anerkannt. »Lediglich bei oraler Aufnahme hat Ethanol eine nachgewiesene kanzerogene Wirkung, weshalb der Alkohol in Desinfektionsmitteln vergällt wird, um eine orale Aufnahme zu verhindern«, so die Verbände. »Wir halten es für entscheidend, dass bei der Gefährdungsbeurteilung und Einstufung von Ethanol auch der Anwendungsbereich betrachtet wird. Für die Einstufung als Desinfektionsmittel darf die durch eine orale Aufnahme bestehende Gefährdung nicht maßgeblich sein.«
Die Erfahrung würde zeigen, dass die durch Händedesinfektion aufgenommenen Mengen an Ethanol unterhalb toxikologisch relevanter Konzentrationen liegen. Nicht zuletzt würde die seit vielen Jahrzehnten tagtäglich mehrfach durchgeführte Anwendung von Hände- und Flächendesinfektionsmitteln in der Medizin belegen, dass diese Art der Anwendung gefahrlos möglich sei. »Vor allem aber ist darauf hinzuweisen, dass Ethanol gegenüber anderen Alkoholen eine überlegene Wirksamkeit gegen bestimmte klinisch relevante Viren aufweist.«
In dem laufenden Entscheidungsprozess dürfe das übergeordnete Interesse der Patientinnen und Patienten sowie des Gesundheitspersonals an einem wirksamen Infektionsschutz nicht außer Acht gelassen werden. Die uneingeschränkte Nutzung von Ethanol als Desinfektionsmittel sei zur Infektionsprävention unerlässlich.