Kretschmann will Cannabis-Legalisierung verschieben |
Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (hier ein Archivfoto) ist für eine Cannabis-Legalisierung, übt allerdings Kritik. Das Gesetz sei »in vielen Fragen in dieser Zeit schwer oder gar nicht umsetzbar«. / Foto: IMAGO/Arnulf Hettrich
Grünen-Politiker Kretschmann sprach sich am Dienstag in Stuttgart klar für eine Legalisierung von Cannabis aus, übt allerdings Kritik: »Weil dieses Gesetz in vielen Fragen in dieser Zeit schwer oder gar nicht umsetzbar ist«, sagte Kretschmann.
Unter anderem seien die Polizeikontrollen nicht so schnell umsetzbar, so Kretschmann. Daher befinde sich das Gesetz noch im »Verhandlungsstadium«. Kretschmann betonte, dass mit dem Gesetz der Cannabis-Konsum eingedämmt werden solle. Alles, was über die Gefahren von Cannabis gesagt werde, teile er vollumfänglich, sagte der Regierungschef. Der jetzige Zustand sei unerträglich.
Die Legalisierung habe den Sinn, den Schwarzmarkt »trocken zu legen«, damit Dealer nicht junge Leute süchtig machten. Aber ob dieses Gesetz das erfülle, daran gebe es Kritik und Zweifel.
Baden-Württembergs Justizministerin Marion Gentges (CDU) sieht auch für die Justiz eine Mehrbelastung, da Ermittlungsmöglichkeiten eingeschränkt und mehr Arbeit für Staatsanwaltschaften und Gerichte anfallen würden. Das Land Baden-Württemberg bringe insgesamt neun Änderungsanträge im Bundesrat ein. »Die Länder müssen jetzt – quasi in letzter Sekunde – noch einiges geraderücken, vor allem im Justizbereich«, so Gentges.
Mit der geplanten Legalisierung von Cannabis verstößt Deutschland nach Ansicht der Unions-Fraktionschefs gegen das Völker- und gegen das Europarecht. Die Vorsitzenden der CDU/CSU-Fraktionen fordern ein Stopp des Gesetzes im Vermittlungsausschuss des Bundesrates. Am Donnerstag will auch die CDU-Landtagsfraktion die Cannabis-Legalisierung im Landtag thematisieren. CDU-Fraktionschef Manuel Hagel forderte erneut, das Vorhaben im Vermittlungsausschuss zu stoppen. Aus seiner Sicht ist die Legalisierung von Drogen verantwortungsloser Irrsinn.
Kommt das Gesetz durch, könnte der Anbau von Cannabis ab April in der Wohnung erlaubt werden. Wer jedoch auf eine legale Pflanzenzucht in der eigenen Gartenlaube hoffte, dürfte enttäuscht werden.
Das neue Cannabis-Gesetz erlaubt zwar den Anbau von drei Pflanzen in der eigenen Wohnung. Da das Wohnen im Bundeskleingartengesetz nur in Ausnahmefällen erlaubt sei, gelte diese Regelung nicht, wie der Landesverband Berlin der Gartenfreunde am Dienstag mitteilte.
Ein Problem sei auch die Gewährleistung des Kinder- und Jugendschutzes. Ein gemeinschaftlicher Anbau sei ebenfalls nicht möglich, da der Abschluss eines Pachtvertrages nur mit sogenannten natürlichen Personen, nicht aber mit Vereinigungen möglich sei. Auch in Brandenburg untersagt die Gartenordnung den Anbau.
Nach dem Bundestagsbeschluss im Februar für eine kontrollierte Freigabe von Cannabis muss das umstrittene Gesetz voraussichtlich am 22. März die letzte Hürde im Bundesrat nehmen. Erlaubt werden soll von April an für Erwachsene ab 18 Jahren grundsätzlich der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum.
In der eigenen Wohnung sollen drei lebende Cannabispflanzen legal werden und bis zu 50 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. Zum 1. Juli sollen Clubs zum nicht kommerziellen Anbau möglich werden. Der öffentliche Konsum soll unter anderem in Schulen, Sportstätten und in Sichtweite davon verboten werden – konkret in 100 Metern Luftlinie um den Eingangsbereich.